Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe drei Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Ich bin gerührt, wie groß insbesondere in meiner Fraktion das Interesse am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, ist.
Das zeigt: Die SPD ist und bleibt die Rechtsstaatspartei in Deutschland.
Auch zu dieser Stunde will ich, auch wenn wir es hier zugegebenermaßen mit einem Thema für juristische Feinschmecker zu tun haben, ganz im Ernst daran erinnern, wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat für eine freie, demokratische Gesellschaft ist. Wir alle sehen, dass antirechtsstaatliche Tendenzen in der Welt leider zunehmen. Das mahnt uns alle. Wir sollten uns dem entschieden entgegenstellen.
Für uns in Deutschland bedeutet dies, dass wir uns alle für einen funktionierenden Rechtsstaat einsetzen und uns für eine leistungsfähige Justiz engagieren müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Justiz in Deutschland leistet Hervorragendes. Wir haben eine Rechtsprechung von hoher Qualität. Damit das so bleibt, haben sich die Koalitionsfraktionen als ein zentrales Ziel vorgenommen, einen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen. Wir wollen 2 000 zusätzliche Stellen in der Justiz – bei den Richtern, bei den Staatsanwälten und beim Folgepersonal – schaffen. Das ist auch dringend nötig. Denn die besten Gesetze bringen nun einmal nichts, wenn wir nicht das erforderliche Justizpersonal haben, um diese Gesetze anzuwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das gilt insbesondere für den Bundesgerichtshof. Gerade beim BGH ist eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Der BGH muss handlungsfähig sein. Dem dient der heute vorliegende Gesetzentwurf. Es geht um die Nichtzulassungsbeschwerde. Für die wenigen im Saal, die nicht wissen, was das ist: Sie ist das Rechtsmittel, das man einlegen kann, wenn ein Berufungsgericht die Revision eines Anliegens zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat. Da haben wir eine Wertgrenze von 20 000 Euro, die noch bis zum 30. Juni 2018 gilt. Wenn wir die Gültigkeit dieser Wertgrenze nicht verlängern, dann kommt es zu einer erheblichen Mehrbelastung beim BGH. Denn die ursprüngliche Vermutung aus dem Jahr 2001, als wir die Nichtzulassungsbeschwerde eingeführt haben, dass das dann rückläufig sein wird, hat sich gerade nicht erfüllt.
Dabei ist festzuhalten, dass 90 Prozent all dieser Rechtsmittel, dieser Nichtzulassungsbeschwerden, erfolglos sind, also überhaupt nicht greifen. Deswegen können wir die Grenze von 20 000 Euro guten Gewissens einführen.
Vom Bundesgerichtshof ist zu hören, dass die dortigen Zivilrichter mittlerweile einen großen Teil ihrer Arbeitskraft in die Abarbeitung von Nichtzulassungsbeschwerden investieren müssen. Das bedeutet, dass auf der anderen Seite dann wichtige Verfahren, die Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland betreffen, nicht bearbeitet werden können und liegen bleiben. Das können wir nicht wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Jahre 1495 gründete der Wormser Reichstag das erste oberste Gericht für die zersplitterten deutschen Gebiete. Auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes ist zu lesen, dass dieses Reichskammergericht mit knappen Personalmitteln zu kämpfen hatte, sodass man jahrelang nicht richterlich tätig werden konnte. Das droht dem BGH erfreulicherweise nicht. Dennoch ist es gut, dass das Bundesjustizministerium – mein ausdrücklicher Dank hierfür – schon bald eine Bund-Länder-Gruppe zur ZPO-Reform einsetzen wird,
in der es unter anderem um die Zukunft der Nichtzulassungsbeschwerde gehen wird.
Ein herzlicher Dank dafür, dass wir in diese Diskussionen schnell eintreten werden. Denn wir sollten wirklich den Ehrgeiz haben, diese Wertgrenze nicht noch einmal verlängern zu müssen, sondern in den anderthalb Jahren, um die wir sie jetzt verlängern wollen, Lösungen zu finden, damit wir eine dauerhafte Regelung bekommen. Wir werden sicherlich darüber diskutieren, ob die Möglichkeit, Berufungen wie bisher ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, infrage gestellt werden muss. Wir werden beraten, ob die Nichtzulassungsbeschwerde auch in Familiensachen Sinn macht. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass den Anliegen Ihres Antrags schon längst Rechnung getragen wird.
Weil die Arbeitsbelastung des BGH bekannt ist und weil auch jetzt schon die Fallzahlen veröffentlicht werden und einsehbar sind, halten wir die Forderung der FDP nach einer Evaluation und halbjährlichen Berichten einfach für zu aufwendig und schlicht für unnötig und nicht zielführend. Eine weitere Kommission einzurichten, wie es die FDP vorschlägt, halten wir auch nicht für notwendig – wir haben schon sehr viele Kommissionen eingerichtet –, zumal es jetzt diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur ZPO-Reform gibt, die zeitnah tagen wird. Das ist der effektivere Weg, und wir brauchen diese Kommission nicht.
Stimmen wir diesem wichtigen Gesetzentwurf, der die berechtigte und angemessene Aufmerksamkeit hier im Plenum durch Ihre Anwesenheit auch bekommt – vielen Dank dafür –, heute also zu! Dadurch entlasten wir den BGH und sorgen wir dafür, dass wir weiterhin eine qualitativ hochwertige Rechtsprechung beim Bundesgerichtshof hier in Deutschland haben.
Herzlichen Dank.