Vielen Dank. – Außerdem war das BAMF schon 2014 trotz der absehbar steigenden Flüchtlingszahlen personell unterbesetzt, sodass hektisch ein Vielfaches an Personal eingestellt werden musste, was wiederum auf die Qualität der Bescheide Auswirkungen hatte.
Es gibt aber auch noch einen weiteren Hintergrund: Seit der Einführung der Zulassungsberufung im Verwaltungsgerichtsverfahren 1996 sind die Hürden für den Weg durch die Instanzen immer weiter erhöht worden. Man wollte Verfahren straffen und beschleunigen. Dabei hat man allerdings übersehen, dass auch obergerichtliche Rechtsprechung notwendig ist, um erstinstanzliche Verfahren zu beschleunigen.
Übertrieben hat es der Gesetzgeber diesbezüglich besonders im asylgerichtlichen Verfahren. Anders als im sonstigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren können nicht einmal die Richter selbst Berufung zulassen. Fehlende Rechtsmittel führen zu fehlenden Leitentscheidungen, oder einfacher ausgedrückt: Oben kommt nichts an.
In der Praxis bedeutet dies, dass gleich gelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden müssen. Dies führt zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei den Gerichten und einem Flickenteppich an divergierenden Einzelentscheidungen sowie Unsicherheit bei den Rechtsanwendern. So wird beispielsweise die Frage nach dem Status geflüchteter Wehrpflichtiger aus Syrien immer wieder unterschiedlich beantwortet. Die gerichtliche Entscheidung ist teilweise davon abhängig, in welchem Bundesland der Betroffene wohnt. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Zulassung der Berufung bei grundsätzlicher Bedeutung des Falles oder Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung
durch das Verwaltungsgericht selbst ermöglichen und Beschwerden gegen Entscheidungen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zulassen.
Der Bundesrat hatte bereits 2017 einen ähnlichen Vorschlag gemacht, von dem zwischenzeitlich aber nur die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eingeführt wurde. Wir wollen darüber hinaus die Revision künftig auch bei fallübergreifenden allgemeinen Tatsachenfragen zulassen. Dadurch könnte sich eine obergerichtliche Rechtsprechung etablieren, die wegweisend wäre für viele erstinstanzliche Gerichte.
Langfristig reduziert dies den Prüfungsaufwand der Richter und fördert die effiziente Verfahrenserledigung. Gleich gelagerte Fälle können zügiger und einheitlich entschieden werden, und nicht jedes Verwaltungsgericht müsste die Lage im Herkunftsland immer wieder selbst neu bewerten. Grundsatzentscheidungen entlasten gleichzeitig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine einheitliche Rechtsprechung schafft verlässliche Prüfungsmaßstäbe für die Behörde, die sich bei ihren künftigen Entscheidungen an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientieren kann.
Dies führt zu steigender Qualität bei den Entscheidungen des BAMF und wiederum zu einem geringeren Geschäftsanfall bei den Gerichten. Auch das Bundesverfassungsgericht würde entlastet, das heute zunehmend als Superrevisionsinstanz herhalten muss.
Unser Vorschlag findet nicht nur Unterstützung im Bundesrat, sondern auch vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Neuen Richtervereinigung, dem Deutschen Anwaltverein sowie nicht zuletzt vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Gerade im Oktober 2017 hat die Jahrestagung der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte genau diese Vorschläge einstimmig beschlossen. Machen Sie sich also bitte von dem ungeschriebenen Gesetz frei, dass Vorschläge der Opposition grundsätzlich abzulehnen sind. Wenn Sie es ernst meinen mit dem Pakt für den Rechtsstaat, wäre dieses Gesetz eine gute Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen. Die Verwaltungsrichter werden es Ihnen danken.