Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ehemaliger Staatsanwalt kann ich nur den Kopf schütteln über die beiden Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Die einen wollen das sogenannte Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden, die anderen wollen es komplett straflos stellen. Neu ist dieses Anliegen nicht. In der 12., 13. und auch 18. Wahlperiode wurden vergleichbare Vorlagen eingebracht – zu Recht ohne Erfolg.
Worum geht es hier? Diese Vorlagen betreiben genau das, was man den Kollegen von der FDP regelmäßig und oft auch begründet vorwirft: Klientelpolitik,
nur dass die Klientel der Grünen und Linken eben nicht Hotelkonzerne oder Apotheker sind, sondern Personen, die unsere Rechtsordnung und unseren Staat ablehnen,
ihn auf Plakaten auch mal als – Zitat – „mieses Stück Scheiße“ bezeichnen und sein „Verrecken“ fordern.
Es sind Personen, die sich ihre Unwilligkeit, für den eigenen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen und sich gesellschaftlichen und rechtlichen Regeln zu unterwerfen, schönreden, indem sie sich selbst zu Opfern der Gesellschaftsordnung erklären.
Überproportional viele der Täter gehören übrigens zu den, wie Frau Merkel sagen würde, wenn sie jetzt da wäre, Menschen, die noch nicht lange hier leben. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2016 sind beim Vorwurf der Beförderungserschleichung 74 000 von 160 000, also etwa die Hälfte, nichtdeutsche Tatverdächtige.
Natürlich schreiben Grüne und Linke in ihre Begründungen nicht hinein, dass es im Grunde darum geht, die deutsche Staatlichkeit weiter auszuhöhlen und der Verachtung unserer Gesellschaft und ihrer Regeln weiter Vorschub zu leisten.
Die Straflosigkeit des Ladendiebstahls wird Ihre nächste Forderung sein, während Sie umgekehrt bei der immer stärkeren Kriminalisierung von Meinungen oder Gesinnungen Vollgas geben.
Sie behaupten wahrheitswidrig, arme Menschen würden entweder vom Personennahverkehr ausgeschlossen oder kriminalisiert. Natürlich muss ein Leben mit Hartz IV verdammt hart sein. Aber haben Sie schon mal etwas von Sozialtickets gehört? Ihr Antrag beleidigt jeden Menschen in Deutschland, der mit einem geringen Haushaltseinkommen wirtschaften muss und sich trotzdem rechtstreu verhält.
Hier wird also niemand in die Kriminalität gedrängt, der nicht ohnehin rechtsfeindlich denkt. Dies wiederum muss konsequent strafrechtlich sanktioniert werden, gerade auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden.
Es passt ins Bild, wenn die Linksfraktion darauf Bezug nimmt, dass eine Verurteilung wegen Beförderungserschleichung zu einer Ausweisung führen könnte. Meine Damen und Herren, es ist doch gerade Sinn und Zweck von Ausweisungstatbeständen – zumindest theoretisch –, aus dem Fehlverhalten von Ausländern die Konsequenz zu ziehen, dass deren Aufenthalt in Deutschland zu beenden ist.
Wenn Sie ernsthaft behaupten wollen, dass in Deutschland eine Verurteilung wegen Beförderungserschleichung ursächlich für eine Ausweisung sein könnte, dann haben Sie keine Ahnung von der Rechtspraxis.
Schwarzfahren wird verfolgt, weil es hier um den Schutz eines individuellen Rechtsguts vor dessen bewusster Verletzung geht. Beim Falschparken dagegen geht es um die Sicherheit des Straßenverkehrs, wofür eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit eben ausreicht. Angesichts der hohen Dunkelziffer bei Beförderungserschleichungen ist es geradezu obszön, dass im Gesetzentwurf der Linksfraktion die Rede davon ist, dass hierdurch „kein besonderer gesellschaftlicher Schaden“ entstünde. Die Kosten, die die Schwarzfahrer verursachen, zahlen die ehrlichen Benutzer der Verkehrsmittel oder Steuerzahler.
Auch Ihre Bezugnahme auf die erforderliche kriminelle Energie geht daneben. Warum bleibt dann Unterschlagung strafbar? Gerade weil es sich um ein Massendelikt handelt, hätte es auf das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung eine verheerende Wirkung, die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung abzuschaffen. Denn was passiert dann wohl in Zukunft mit dem Rechtsempfinden von all denjenigen, die sich ihrer Zahlungspflicht nicht entziehen? Ihr Ansatz, dass verbotene Verhaltensweisen faktisch toleriert werden, wenn nur häufig genug gegen das Verbot verstoßen wird, führt zur Erosion des Rechtsstaats und zum Verlust der Akzeptanz des Rechts.
In der Zukunft dann auch bei Ehrenmorden?
Ja, die Verfolgung von Massendelikten stellt Polizei und Justiz, vor allem auch im Bereich der Vollstreckung, vor große Herausforderungen. Aber Ihr Ansatz ist keine Lösung. Wenn Sie Polizei und Justiz wirklich entlasten wollen, dann helfen Sie einfach mit, unsere Grenzen besser zu schützen, und unterstützen Sie die Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik sagt Ihnen, weshalb.
Die Fraktion der Alternative für Deutschland stimmt der Überweisung an die Ausschüsse zu. In der Sache lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe ab.
Danke.
– Stellen Sie doch einfach eine Zwischenfrage!
Ich möchte nur zur Objektivierung festhalten
– nein –, dass für die Erfüllung des objektiven Tatbestands der Beförderungserschleichung die Staatsbürgerschaft und die Nationalität überhaupt keine Rolle spielen.
– Wir haben hier Zuschauer, und es geht darum, einen Sachverhalt klarzustellen, der möglicherweise zur Verwirrung beitragen kann.
Als Nächstes für die SPD der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner.