Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig: Ein Rechtsstaat ist kein in Stein gemeißeltes Konstrukt, was die im Strafgesetzbuch niedergelegten Tatbestände und die dort formulierten Straftaten angeht. Es ist die Daueraufgabe eines Rechtsstaats, immer wieder zu überprüfen: Welches Verhalten will ich weiterhin missbilligen? Liegt hier nicht eine Verhaltensweise vor, bei der wir in Bezug auf die Einstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit wechseln können?
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es auch wichtig ist, wie wir eine solche Debatte führen. Dazu will ich Ihnen sagen, dass ich die Art und Weise, wie Sie, Frau Bayram, oder Sie, Herr Kollege Movassat, die Debatte geführt haben,
für brandgefährlich halte.
Wenn Sie das nämlich legalisieren wollen und es damit begründen, dass die Polizei viel zu tun hat oder dass die Gerichte überlastet und die JVAs überfüllt sind und die Ersatzfreiheitsstrafe zu viel kostet, dann werden Sie dieser Aufgabe gerade nicht gerecht, sondern das, was Sie damit machen, ist: Sie rufen die Kapitulation des Rechtsstaates aus, und das wird es mit uns nicht geben.
Strafe darf nämlich nie eine Frage der Ressourcen sein, meine Damen und Herren. Wenn Sie dann sagen: „Die Menschen sind aus Armut zu dieser Straftat gezwungen“, dann gehen bei mir alle roten Lampen an. Denn dann müssen wir vorsichtig sein, sonst kommen wir komplett unter die Räder. Es gibt nämlich Menschen, die aus Armut anfangen, zu dealen, die an der Tankstelle die Zeche prellen, weil sie ihre Tankfüllung nicht bezahlen können, oder die in Lebensmittelgeschäften stehlen, weil sie sich den Einkauf nicht leisten können. Und dann merken Sie selbst, dass Sie nicht mehr definieren können, wo das hinführen soll.