Vielen Dank, Frau Kollegin. – Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist durch einen verbindlichen Ausbaupfad im EEG festgelegt, der durch Ausschreibungen zu bestimmten Mengen konkretisiert wird. Dabei ist immer auch ein Knappheitssignal. Das hat dazu geführt, dass die Preise teilweise um über 50 Prozent, um bis zu 80 Prozent, gesunken sind. Das ist eine große Errungenschaft.
Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir uns vor dem Hintergrund der gesunkenen Preise vorstellen können, bis zum Jahr 2030 einen Ausbaustand von 65 Prozent zu erreichen. Das wird aber nur gelingen, wenn wir schon vorher die Stromnetze so ertüchtigen, dass diese Energie auch abgenommen wird. Wir haben im Augenblick das Problem, dass im Norden Deutschlands sehr viel mehr Energie erzeugt wird, als dort verbraucht wird. Diese Energie wird dann auch gekauft. Sie kann aber nicht geliefert werden, weil die benötigten Stromleitungen fehlen. Es sind daher Redispatch-Kosten zu zahlen, die die Netzentgelte belasten. Das alles ist dazu angetan, die Akzeptanz der Energiewende zu gefährden.
Ich möchte, dass die Energiewende gelingt. Dafür habe ich immer gearbeitet. Deshalb müssen wir gemeinsam verstehen, dass der Ausbau der Netze – sowohl der Ausbau der HGÜ, also der Gleichstromübertragungsleitungen, wie auch der Ausbau der 380-kV-Leitungen – nach dem EnLAG vorankommen muss. Ich würde mir sehr wünschen, dass Bündnis 90/Die Grünen und alle anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag die Bundesregierung bei der Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes unterstützen würden, das wir noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen.