Das Verfahren der Ressortabstimmung ist noch nicht zum Abschluss gekommen. Deshalb bitte ich herzlich um Verständnis, dass ich mich zu Einzelheiten nicht äußern kann. Das ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung. Ich kann Ihnen als ehemaliger Chef des Bundeskanzleramts, der mit diesen Fragen auch beschäftigt war, meine Einschätzung übermitteln. Ich habe mir die Sitzungspläne des Deutschen Bundestages angesehen und bin der Auffassung, dass wir auf jeden Fall imstande sein werden, ein zügiges und ausführliches Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, was am Ende verhindert, dass die Verjährung eintritt.
Von Herrn Seehofer sagen Sie nichts?