Frau Kollegin Krellmann, ich kann an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Es liegt in der Hand des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu beschließen, und nicht in der Hand der Bundesregierung. Deshalb ist ganz klar: Unser Gesetzentwurf ist im Kabinett beschlossen worden. Es ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deshalb ist es, wenn man sich ein bisschen mit den Fristen auskennt, für die Frage, ob es zum 1. Januar in Kraft tritt, notwendig, dass es in der nächsten Sitzungswoche hier auch verabschiedet wird. Dann muss der Bundesrat zustimmen, und dann muss der Bundespräsident unterschreiben; sonst wird es sehr, sehr knapp, um es freundlich zu formulieren.
Aber das ist ein Hinweis, den ich als Parlamentarier gemacht habe. Es liegt in der Hand der Fraktionen dieses Hauses, die zweite und dritte Lesung auf die Tagesordnung zu setzen, und dafür braucht es Mehrheiten.