Meine Frage bezieht sich auf die Rechtfertigung der Luftangriffe gegen Syrien. Dabei wurde von französischer und US-amerikanischer Seite auf eine rote Linie verwiesen, die vom Assad-Regime überschritten worden sei. Demnach wurde der Angriff als politisch und moralisch gerechtfertigte Repressalie dargestellt. Großbritannien betont die Doktrin der humanitären Intervention und das Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung, um überwältigendem menschlichem Leid abzuhelfen. Demgegenüber beurteilt eine Vielzahl renommierter Völkerrechtler den Angriff als eindeutig völkerrechtswidrig. Die Argumentation der drei beteiligten Nationen ist nicht kohärent. Welche Argumentation unterstützt die Bundesregierung und warum?
Repressalien, hier militärische Vergeltungsschläge, sind grundsätzlich völkerrechtlich unzulässig, selbst dann, wenn eine zentrale Norm des Völkerrechts verletzt worden ist. Warum hat sich die Bundesregierung trotzdem hinter die Handlungen ihrer Verbündeten gestellt? Wie bewertet die Bundesregierung den Militärschlag völkerrechtlich?