Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Altmaier, bei der Ankündigung eines ordentlichen und zügigen Verfahrens hinsichtlich der Musterfeststellungsklage klingen mir die Ohren, vor allem, wenn ich an die vielen offenen Fragen aus der letzten Woche denke, die immer auf das parlamentarische Verfahren zurückgeführt wurden. Können Sie uns zusichern, dass es ein Gesetzgebungsverfahren sein wird, bei dem die erste Lesung im Bundesrat stattfinden wird, das heißt, Sie nicht den Weg über die Fraktionen gehen? Denn zum Beispiel bei der Frage „Sind die Landgerichte oder die obersten Landesgerichte als Eingangsinstanzen zuständig?“ sind die Länder ja intensiv betroffen. Oder holen wir die jeweils neuen Listen der Klagebefugten jeden Mittwochmorgen kopierwarm ab?