Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu ihrem Recht kommen? Was braucht es, damit anständige Unternehmen nicht den Glauben an einen fairen Wettbewerb verlieren? Wie verbessern wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und unser Gemeinwesen? Unter anderem, indem wir den Rechtsstaat so handlungs- und durchsetzungsfähig gestalten, dass er sich auch im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher beweist. Das übergeordnete Ziel der Musterfeststellungsklage steht damit außer Frage. Die Bundesregierung will das Gute, das Richtige. Sie ist stets bemüht. Aber gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Lassen Sie uns mal die Klagebefugnis betrachten. Es ist schon grundsätzlich nicht einzusehen, dass die Bundesregierung Verbänden das Vertrauen schenkt, Verbraucherrechte wahrzunehmen und Dritte vor Gericht zu vertreten, den betroffenen Bürgern selbst aber nicht. Warum darf der selbstbestimmte Verbraucher sich nicht mit anderen zusammentun, einen Anwalt nehmen und eine Musterfeststellungsklage einreichen,
und das, obwohl er juristisch ganz komplexe Fragen beantworten muss, damit seine Klage überhaupt dabei ist bei der Musterfeststellungsklage? Stichwort ist das „Feststellungsziel“. Warum haben Verbraucher keinerlei Prozessrechte im Musterverfahren? Was ist hier mit dem leichten Zugang zum Recht, der doch Qualitätsmerkmal des deutschen Rechts sein soll?
Akzeptieren wir für einen Augenblick, dass nur Verbände eine Musterfeststellungsklage führen dürfen. Die nächste Frage: Wer ist da eigentlich dieser Verband? Der Regierungsentwurf geht von schätzungsweise 450 Musterfeststellungsklagen jährlich aus. Wer reicht die alle ein? Alle der vzbv? Ich habe die Bundesregierung schriftlich gefragt, welche Verbände derzeit den Kriterienkatalog im Regierungsentwurf erfüllen. Denn wir alle wollen eine Politik, die in der Praxis funktioniert. Die schriftliche Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Die Musterfeststellungsklage schützt also Verbraucher. Geklärt werden muss noch, durch wen genau. Nicht geschützt werden jedenfalls kleine Handwerker, Dienstleister, Schreinermeister. Dabei sind sie wichtige Stützen unseres Wohlstands. Anbieter Tausender Arbeitsplätze, die können gucken, wo sie jetzt mit ihrem Diesel bleiben. Der rechtspolitische Sprecher der SPD hat via „Spiegel“ schon beigedreht. Lieber Herr Kollege Fechner, bitte nehmen Sie auch Ihren Koalitionspartner mit.
Es gibt noch weitere Baustellen. Nach dem Regierungsentwurf führt nicht etwa die bestgeeignete, qualifizierte Einrichtung die Klage. Es reicht, die schnellste gewesen zu sein; denn das Gericht darf nur eine einzige Musterfeststellungsklage zulassen. Das hier beschriebene Windhundprinzip hilft weder dem betroffenen Verbraucher noch dem redlichen Unternehmer.
Besser wäre es, wenn das Gericht innerhalb einer Frist den bestgeeigneten Klageführer unter mehreren auswählen würde. Das wäre ein Beitrag zur Qualitätssicherung im Klageverfahren.