Herr Präsident! Ob ich mit meiner Antwort allen eine Freude mache, da bin ich mir noch nicht ganz sicher, aber, Herr Kollege Thomae, ich versuche, eine Antwort zu geben.
Sie alle wissen um die Ereignisse im vergangenen Jahr. Darauf hat die Bundesregierung reagiert. Es gibt eine entsprechende Rundnote des Auswärtigen Amts, die Wahlkampfveranstaltungen von Amtspersonen ab drei Monate vor dem Wahltermin grundsätzlich ausschließt. Dies gilt nicht nur für ein Land, sondern das gilt grundsätzlich auch für Amtspersonen aus allen Ländern außerhalb der Europäischen Union. Diese Rundnote gilt nach wie vor. Das heißt: Amtspersonen können hier keine Wahlkampfaktivitäten vornehmen. Punkt! Das weiß im Übrigen auch die türkische Botschaft, und das wissen auch alle anderen Verantwortlichen in der Türkei. Im Übrigen hat Außenminister Heiko Maas bei seiner Begegnung mit dem türkischen Außenminister, die gestern stattgefunden hat, darauf hingewiesen.
Die Veranstaltung von Solingen hat einen ganz anderen Charakter. Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der meines Wissens auch Repräsentanten Ihrer Partei angehören, hat türkische Vertreter zu dieser Gedenkveranstaltung eingeladen. Diese Einladung ist schon vor der Ankündigung ausgesprochen worden, dass es im Juni 2018 vorgezogene Wahlen in der Türkei gibt, und ich sehe erst einmal keinen Grund, daran zu zweifeln, dass sich alle Repräsentanten, die dort eine Rede halten werden, auf den eigentlichen dramatisch-traurigen Anlass beziehen, der dazu geführt hat, dass man an die Ereignisse von Solingen erinnert.