Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage: Der türkische Außenminister hat angekündigt, in Solingen eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 15. Jahrestages des dortigen Brandanschlages zu besuchen. So weit, so gut. Wir haben anlässlich des Verfassungsreferendums in der Türkei im Jahr 2017 unsere Erfahrungen mit Besuchen türkischer Politiker im Vorfeld solcher Abstimmungen gemacht. Deswegen meine Frage: Zieht die Bundesregierung in Betracht, im Einzelfall türkischen Politikern die Einreise nach Deutschland zu verweigern, wenn zu erwarten ist oder jedenfalls die Befürchtung im Raume steht, dass ein solcher Besuch auch für Wahlkampfzwecke verwendet werden kann? Wird insbesondere auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, falls türkische Politiker an nicht genuinen Wahlkampfveranstaltungen, Strohmannveranstaltungen teilnehmen, ein Auftrittsverbot innerhalb der letzten drei Monate vor einem solchen Wahl- oder Abstimmungstermin auszusprechen, und welche Vorkehrungen sollten oder könnten getroffen werden, um dies im Vorfeld zu unterbinden?