Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es soll um Gerechtigkeit gehen,
aber nicht um die große, die ganze Welt umfassende, von der sehr häufig in diesem Hause die Rede ist. Iustitia fiat, pereat mundus. Die Erde, oder zumindest dieses Land, möge ruhig zugrunde gehen, die Hauptsache ist, es geschieht der Gerechtigkeit zuliebe.
Es soll um konkrete Gerechtigkeit gehen, die man in Zahlen ausdrücken kann. Wir stellen uns einen Steuerpflichtigen vor, der im Jahr 0 ein zu versteuerndes Einkommen von 40 000 Euro hat. In den anschließenden zwölf Jahren erhält er jährlich eine Lohnerhöhung von jeweils 2 Prozent. Dieser Vorgang soll begleitet sein von einer jährlichen Inflationsrate von ebenfalls 2 Prozent, das Ideal der EZB, was diese Preisstabilität nennt.
Im Jahr 12 erreicht der Pflichtige, wie das im Fachjargon heißt, dann ein Einkommen von gut 50 000 Euro. Ohne dass er sich dessen bewusst ist, hat er in der ganzen Zeit keinerlei realen Einkommenszuwachs erzielt; denn die Inflation hat seine jährlichen nominalen Einkommenszuwächse exakt neutralisiert. Sein Realeinkommen ist also genauso hoch wie zwölf Jahre zuvor; wenigstens, so glaubt er, wenn er die Wirkung der Inflation verstanden hat, habe er seinen Lebensstandard erhalten.
Jetzt kommt die Lohn- bzw. Einkommensteuer ins Spiel. Sie nimmt keinen Bezug auf die unveränderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Die Einkommensteuer tut stattdessen so, als hätte der gutgläubige Mensch Jahr für Jahr tatsächliche Lohnzuwächse gehabt und würde nunmehr im Jahr 12 ein Einkommen erzielen, das 25 Prozent höher liege als im Jahr 0. Die 800 bis 1 000 Euro, die der Steuerbürger jährlich auf dem Papier zusätzlich verdiente, behandelt der Steuerfiskus wie reales zusätzliches Einkommen und besteuert sie mit etwa 40 Prozent. Das heißt, der arme Mann verliert jährlich etwa 300 Euro an Kaufkraft, über die zwölf Jahre also fast 4 000 Euro.
– Ganz praktisch. Kaufkraft ist so unheimlich praktisch; ich weiß gar nicht, ob Sie sich das vorstellen können.
Das besonders Ungerechte daran ist, dass dieser Effekt nur die Menschen betrifft, die ein Einkommen bis 53 000 Euro erzielen; denn höheres Einkommen wird einheitlich linear mit circa 45 Prozent besteuert. Diese Population ist nicht betroffen.
Dies alles passiert, ohne dass der Gesetzgeber öffentlich sichtbar tätig wird. Die GroKo schreibt daher, diese weitverbreitete Unwissenheit gutgläubiger Menschen ausnutzend, in Zeile 2 437 ihres Vertrages:
Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen.
Sie tut dies, obwohl sich zwischen 2011 und 2016 durch heimliche Steuererhöhungen die Staatseinnahmen um 33,5 Milliarden Euro erhöht haben und von 2017 bis 2030 um 315 Milliarden Euro erhöhen werden.
Die Botschaft, ohne Steuererhöhungen die nächsten vier Jahre regieren zu wollen, ist ein Fake.
Im Netz müsste der „Wahrheitsminister“ diesen Fake löschen lassen.
Im Koalitionsvertrag steht:
Wir halten an der bewährten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereinigen.
Hört! Hört! Von dieser Übung ist bisher nichts bekannt geworden,
wenngleich CDU und FDP seit vielen Jahren dies in ihren Wahlprogrammen versprochen, aber niemals gehalten haben.
– Wenn Sie am Kinderfreibetrag rumgefummelt haben oder sonst was, ist das eine völlig andere Geschichte.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schreibt in seinem Jahresgutachten 2017/2018 – ich zitiere –:
Mit einer Tarifreform der Einkommensteuer sollten Mehreinnahmen aus der Kalten Progression zurückgegeben werden.
Zumal „vor allem die Bezieher mittlerer Einkommen“ durch sie belastet werden.
Neben diesen heimlichen Steuererhöhungen durch gesetzgeberische Unterlassung plant die neue Regierung weitere Steuererhöhungen durch aktive Gesetzesänderungen. Sie will die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abschaffen und damit die ohnehin unwirtschaftlichen Zinserlöse der Sparer einem individuell höheren Steuersatz unterwerfen. Den enteignenden Null- und Minizinsen der EZB für alle Formen der Geldanlagen will diese Regierung noch eine zusätzlich enteignende Besteuerung hinzufügen. Und dies alles mit der Behauptung: Wir werden keine Mauer bauen, Entschuldigung, wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen.
Und was sagt der Sachverständigenrat hierzu? Ich zitiere: „Der Sachverständigenrat spricht sich“ ausdrücklich „gegen die Abschaffung der Abgeltungsteuer … aus.“
Zusätzlich hält die neue GroKo „an dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer … fest“, wie sie im Koalitionsvertrag schreibt. Das ist ein weiterer Plan zur Steuererhöhung durch Neuerfindung einer Steuer.
Wir werden also im unglücklichsten Falle vier Jahre massiver Steuererhöhungen erleben, statt Gerechtigkeit und finanzwirtschaftlicher Vernunft konfiskatorische Begehrlichkeit.
Dies alles läuft ab vor dem Hintergrund einer sprudelnden Einkommensteuer, der größten Einnahmequelle dieses Gesamtstaates, die nicht zuletzt wegen der kalten Progression sprudelt. Während das Wirtschaftswachstum von 2006 bis 2016 jährlich durchschnittlich nur 1,3 Prozent betrug – also ein Boom, wie wir seit Tagen, Wochen und Monaten hören –, stieg das Aufkommen der Einkommensteuer zwischen 2010 und 2016 jährlich um 5 bis 8 Prozent. Das führte dazu, dass das Aufkommen der Einkommensteuer in diesem kurzen Zeitraum um 50 Prozent angewachsen ist.
Die heimlichen Steuererhöhungen zur überproportionalen Staatsfinanzierung sind naturgemäß seit Jahrzehnten Thema in vielen Staaten. Gut funktionierende Demokratien haben seit langem Lösungen gefunden. Die klassische und angemessene Lösung ist die jährliche Indexierung der Tarife und der Freibeträge. Sie haben eine Überprüfung angesprochen; wir sind sehr gespannt, wie Sie das machen werden. In der Schweiz ist das bereits qua Bürgerentscheid in der Verfassung so geregelt. Aber auch die USA, Kanada, Schweden, Norwegen, Großbritannien, Frankreich und die Niederlande haben solche Lösungen. Wir befinden uns mit Italien und Griechenland im Klub der Etatisten – keine guten Vorbilder, meine Damen und Herren.
Die AfD fordert daher: Schluss mit dieser Form schlechter Staatsführung. Heimliche Steuererhöhungen sind unmoralisch, also müssen sie unterbunden werden.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, gerne nach Beratung im Ausschuss.
Herzlichen Dank.