Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Satz vorweg, Herr Gutting: Die 21-Milliarden-Euro-Entlastung nächstes Jahr gibt es nicht; die 9-Milliarden-Euro-Neutralisation der heimlichen Steuererhöhungen ist keine Entlastung, sondern nur die Vermeidung von heimlichen Steuererhöhungen. – Ich sage das jetzt zum fünften Mal.
Diese Form von Grundschulmathematik, von der Sie gesprochen haben, haben Sie leider wieder einmal mit Füßen getreten.
Die Fraktion der FDP hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir alle schon einmal unter anderem Namen vor einem Jahr gesehen haben. Das ändert allerdings nichts daran, der Tendenz des Entwurfs zuzustimmen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Tarifeckwerte der Einkommensteuer nach rechts zu verschieben. Dadurch soll die Progression abgeflacht werden, und zwar in einem Bereich zwischen dem Grundfreibetrag von 9 408 Euro und 90 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. In diesem Korridor befindet sich die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen. Insgesamt würden alle Einkommensteuerzahler – natürlich nur diejenigen, die wirklich Steuern zahlen – von dieser Entlastung profitieren. Die steuerliche Entlastung würde zusammengerechnet 21 Milliarden Euro ausmachen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, weil damit der Spitzensteuersatz dahin verschoben wird, wo er hingehört, nämlich in die Zone der wirklich richtig gut Verdienenden.
Vom linken Lager wird an dieser Stelle stets an die höheren Spitzensteuersätze früherer Zeiten erinnert. Das ist immer dieselbe Diskussion, wie bei Loriot. Dazu zwei Anmerkungen:
Erstens. Ende der 50er-Jahre musste man das 20-Fache des Durchschnittseinkommens eines Vollzeitbeschäftigten verdienen, um mit dem Spitzensteuersatz belastet zu werden. Das 20-Fache!
Zweitens. Als die Schröder-Administration den Spitzensteuersatz von 53 Prozent auf 42 Prozent gesenkt hat, wurde zugleich der Betrag für den Eintritt in die Spitzenbelastung von 61 000 Euro auf 52 000 Euro Jahreseinkommen gesenkt. Dort blieb er numerisch bis 2015. Er liegt zwischenzeitlich inflationsbereinigt, also in Wahrheit, noch mal 25 Prozent unter den 52 000 Euro, also 25 Prozent unter dem Betrag, den die Schröder-Administration für den Einstieg in den Spitzensteuersatz vorgesehen hat.
Was die Abgabenlast generell betrifft, liegt Deutschland im internationalen Vergleich an der Spitze.
Nach einer Studie der OECD hat Deutschland mit 49,5 Prozent die zweithöchste Belastung des Bruttolohns aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Steuern und Sozialbeiträgen, meine Damen und Herren.
Selbst Familien mit einer deutlich geringeren Belastung von 21,7 Prozent in Deutschland liegen immer noch deutlich über dem entsprechenden OECD-Schnitt von 14,2 Prozent Belastung der Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen.
Neben der hohen Steuerlast für Unternehmen ist die private Abgabenbelastung eines der wichtigsten Kriterien im internationalen Wettbewerb, und zwar nicht nur um unternehmerische Investitionen, sondern auch um die klügsten Köpfe aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Steuerquote in Deutschland 2018 hat mit 23,6 Prozent den höchsten Wert seit 30 Jahren erreicht, und sie steigt weiter an.
Auch dies ist ein Argument für eine Kurskorrektur in der Steuerpolitik.
Dasselbe gilt für den zögerlichen Abbau des Solidarzuschlags. Er ist nur zur Hälfte abgeschafft worden, was bekanntermaßen verfassungsrechtlich höchst strittig ist. Es gilt für den Negativzins bei Geldvermögen, der steuerlich nicht angerechnet werden darf, und es gilt für Steuererleichterungen zugunsten der Mittelschicht, einem Bevölkerungssegment, das dieses Land wirtschaftlich trägt. Es bleibt dabei: Das alles wird durch diese Zielgruppe geleistet, und das kann dieser Zielgruppe nicht weiter zugemutet werden.