Nein.
Ich war außerdem ein bisschen überrascht, in Ihrem Antrag zu lesen, dass das Arbeiten während des Studiums die Zahl der Studienabbrüche erhöhen würde. Es gibt eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung aus dem vergangenen Jahr. Nach dieser Erhebung spielen finanzielle Engpässe und die schwierige Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium bei Studienabbrüchen nur eine nachranginge Rolle. Sie stellen in Ihrem Antrag also Behauptungen auf, die jeder nachweisbaren Grundlage komplett entbehren.
Bertolt Brecht würde Ihnen an dieser Stelle wahrscheinlich raten: Wer A sagt, der muss nicht auch B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
Lassen Sie mich jetzt zu den Forderungen in Ihrem Antrag kommen. Sie sind aus meiner Sicht so realitätsfern, wie sie kaum realitätsferner sein könnten. Sie fordern, die Ausbildungsförderung als elternunabhängigen und rückzahlungsfreien Vollzuschuss zu gewähren. Ich gebe Ihnen gerne eine kleine Nachhilfestunde – ich habe das schon beim letzten Mal getan –: Das BAföG ist qua definitionem eine Sozialleistung, und zwar für all diejenigen, deren Eltern sich das Studium ihrer Kinder nicht vollständig oder gar nicht leisten können. Würde man das BAföG vom Einkommen der Eltern loslösen, würde es sein ursprüngliches Ziel doch endgültig verfehlen.
Das BAföG darf kein bedingungsloses Grundeinkommen und kein Rundum-sorglos-Paket für die Studierenden werden. Das ist aber genau das, was Sie in Ihrem Antrag fordern.
Gleiche Bildungschancen für alle – mit diesem Ziel wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz 1971 vom Bundestag verabschiedet. Ich frage Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Ist es denn sozial gerecht, wenn alle Studierenden eine staatliche Ausbildungsfinanzierung bekommen, wenn dadurch Steuererhöhungen notwendig werden oder das auf Kosten anderer wichtiger Bildungsprojekte geht? Helfen wir damit wirklich denjenigen, die tatsächlich auf die Ausbildungsförderung angewiesen sind? Glauben Sie das wirklich?