Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung, Bildung, immer wieder Bildung:
Das Wort hat einen guten Klang, und es nimmt nicht Wunder, dass die Vertreter aller Parteien besonders gerne vor den Wahlen nach mehr Bildung rufen.
Gemeint ist dabei je nach Couleur aber etwas anderes. Die einen denken bei Bildung in Wahrheit an Ausbildung, die anderen glauben, dass mehr Geld automatisch zu mehr Bildung führen würde. So scheint es auch im vorliegenden Antrag der Linken zu sein.
Dieser Antrag hat – ähnlich übrigens wie der Antrag der Grünen, den wir hier im Hohen Hause vor einiger Zeit diskutiert haben – wenig mit Bildung zu tun, aber viel mit Geld, genauer: mit einer massiven Erhöhung der Sozialleistungen für Studenten.
Es ist ja grundsätzlich richtig, dass das BAföG weiterentwickelt werden muss. Da sind wir bei Ihnen – und ich glaube, auch alle hier zusammen. Die Zuwendungssätze sollen steigen, wenn auch die Lebenshaltungskosten steigen. Die Linke schießt mit dem hier vorliegenden Antrag aber weit über das Ziel hinaus. Ich zitiere dazu aus dem BAföG-Bericht der Bundesregierung:
Die Anhebungen der Bedarfssätze durch das 22. und 23. BAföGÄndG erfolgten also in deutlich stärkerem Ausmaß, als die Entwicklung des Preisindexes es erfordert hätte.
Von einer angeblich drohenden Studentenarmut, wie Sie es nahelegen, kann also zumindest mit Verweis auf das BAföG nicht seriös gesprochen werden.
Wenn man die einzelnen Forderungen aus dem Antrag im Zusammenhang betrachtet, erkennt man, dass es Ihnen offensichtlich um mehr als um eine Weiterentwicklung der Bedarfssätze geht. Sie scheinen so etwas – das wurde vorhin schon angedeutet – wie ein bedingungsloses Grundeinkommen für Studenten anzustreben. Das aber ist mit der AfD-Fraktion nicht zu machen – und ich vermute, mit der Mehrheit in diesem Hause auch nicht.
Sie begründen den Antrag mit der These, dass Studenten in Deutschland von Armut bedroht seien. Dabei beziehen Sie sich auch auf den sogenannten relativen Armutsbegriff, ohne dies freilich in Ihrem Antrag selbst zu sagen. Sie vergleichen also das Einkommen der Studenten, das im Durchschnitt – Sie schreiben es selbst – über 900 Euro liegt, mit dem aller übrigen Bürger und nicht, was näherliegen würde, mit dem anderer Auszubildenden. Mit Verlaub: Das nenne ich, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Sie können doch nicht Studenten mit Arbeitnehmern vergleichen oder sie in Bezug zueinander setzen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und voll im Beruf stehen. Studenten sind junge Menschen, und junge Menschen befinden sich immer im unteren Bereich der Einkommensverteilung, weil sie jung sind bzw. sich in Ausbildung befinden oder eben am Anfang ihrer Karriere stehen.
Dass Studenten relativ – nicht absolut – arm sind, ist daher völlig normal. Ihr Armutsbegriff ist purer Populismus.
Nach den Punkten II 1. und 8. des Antrages wollen Sie das BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten bzw. der Ehegattin als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ gewähren. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Frau Gohlke, Sie haben in Ihrer Rede vorhin gesagt, dass das Ganze offensichtlich gar nicht so durchgeführt werden soll. Vielleicht sollten wir darüber einmal im Ausschuss reden. Jedenfalls haben Sie den Punkt, der im Antrag steht, relativiert. Ich hoffe, es ist Ihnen klar, dass das Geld, das beim BAföG verteilt wird, von der arbeitenden Bevölkerung erst einmal erwirtschaftet werden muss.
Der Zusammenhalt und die Verantwortung füreinander in einer Familie oder unter Eheleuten soll nach den Plänen der Linken bei der Berechnung des BAföG also keine Rolle mehr spielen. Familien und die klassische Ehe zwischen Mann und Frau sind seit jeher konservative Bollwerke gegen staatliche Menschheitsbeglückungen und Gleichmacherei aller Art. Sie finden das problematisch, wir finden das gut.
Aber nicht nur der Armutsbegriff, sondern auch der im Antrag unterstellte Bildungsbegriff ist falsch. Sie schreiben in der Begründung – ich zitiere –: „Der freie Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht.“ Das klingt ja so, als wäre der Zugang zu Bildung bei uns nicht frei und als würden die Menschenrechte verletzt, weil die BAföG-Sätze zu niedrig seien.
Bildung, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein Recht und ein Anspruch an Dritte, sondern auch eine Verpflichtung; die Verpflichtung eines jeden Menschen an sich selbst. Der Zugang zu den Hochschulen steht bei uns jedem offen, der die dafür nötige Qualifikation erworben hat. Es gibt aber kein Menschenrecht auf einen Universitätsabschluss und auf staatliche Rundumversorgung.
Fazit: Der vorliegende Antrag ist ungerecht, weltfremd und geht an der eigentlichen Sache vorbei.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.