Einen schönen guten Abend, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen über unseren Antrag heute abstimmen, und wir werden darüber heute auch abstimmen, weil wir dazu beschlussfähig sind.
Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratische Hetze dürfen in unserem Land an keiner Stelle in unserer Gesellschaft einen Platz haben.
Menschenfeindlichkeit und rechte Hetze sind aber leider trotzdem traurige, bittere und erschreckende Realität – seit der letzten Wahl leider auch in diesem Parlament.
Wir sehen dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber nicht tatenlos zu.
Das haben wir heute Morgen bereits in der Debatte zum 70-jährigen Jubiläum des Staates Israel gesagt. Wir sehen bei Antisemitismus nicht tatenlos zu, und wir sehen bei rechtsextremer Hetze nicht tatenlos zu.
Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir eine wehrhafte Demokratie brauchen.
Demokratie und Rechtsstaat, der Schutz der Menschenwürde – das sehen wir in vielen Ländern Europas und in anderen Teilen der Welt – sind leider nicht selbstverständlich, sondern müssen immer wieder und ganz konsequent von allen Demokratinnen und Demokraten verteidigt werden.
Ich sage allen, die skeptisch bei der Frage des Parteienverbots oder der Beschränkung von Rechten der Parteien sind: Selbstverständlich gehören demokratische Parteien zu einer guten Demokratie und einem Rechtsstaat, ja, sie sind Voraussetzung für Parlamentarismus und für ganz gezielte und geordnete Interessenvertretung. Deswegen gibt es zu Recht den Artikel 21 in unserem Grundgesetz. Deswegen gibt es zu Recht hohe Hürden für ein Parteiverbot. Für die SPD sage ich aber ganz deutlich, dass wir nach wie vor ein Verbot der NPD für richtig halten.
Es war gut, dass der Bundesrat den Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar 2017 ganz klar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die NPD wurde leider nur mangels Gefährlichkeit nicht verboten. Man kann viel darüber diskutieren, wie gefährlich eine Partei ist und wann der richtige Zeitpunkt für ein Verbot ist. Aber unabhängig davon hat uns, dem Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht einen ganz wichtigen Hinweis gegeben, nämlich dass wir gleichwohl jenseits eines Verbots, unterhalb eines Verbots, Sanktionen vornehmen können. Wir haben diese Sanktionsmöglichkeiten eröffnet; denn es ist absolut unverständlich – darauf haben wir uns hier im Bundestag verständigt –, dass verfassungsfeindliche Parteien staatliches Geld bekommen. Herr Harbarth hat zu Recht gesagt: Dabei kommt es gar nicht auf die Höhe an; denn jeder Cent für eine verfassungsfeindliche Partei aus staatlichen Mitteln ist einer zu viel.
Wir haben hier im Juli 2017 den Artikel 21 Grundgesetz entsprechend geändert, und wir haben das Parteiengesetz angepasst. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können jetzt einen Antrag stellen, dass die staatliche Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Der Bundesrat hat das am 2. Februar 2018 getan. Die Bundesregierung ist ihm am 18. April gefolgt, und wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heute hier im Deutschen Bundestag beschließen und einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Ich bitte wirklich um Zustimmung zu diesem wichtigen Antrag als ein deutliches Signal aus dem Deutschen Bundestag und freue mich, wenn dieser Antrag hier eine breite Mehrheit bekommt.
Herzlichen Dank.