Können Sie nachvollziehen, wie wir es in unserem Antrag beschreiben, dass nur die Unternehmen, die die Sondervorauszahlung, die ungefähr der tatsächlichen Beitragszahlung entspricht, leisten, in den Genuss kommen, das Datum der Beitragsfälligkeit bzw. der exakten Zahlung zu verschieben? Alle anderen zahlen wie bisher. Insofern entsteht den Rentenversicherungsträgern, den Sozialversicherungen kein Ausfall. Gleichzeitig werden die Unternehmen in die Lage versetzt, immer spitz abzurechnen, wenn sie es wollen, entweder im laufenden Monat oder im folgenden Monat, und sie sparen signifikant Aufwand. Ist das für Sie nachvollziehbar?