Natürlich gibt es schon ein Stück weit diesen Wettbewerb;
aber gerade der Dualismus von privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung ist ein weiterer Wettbewerb, den ich in diesem Krankenversicherungssystem nicht missen möchte.
Das ist einfach ein zusätzlicher Wettbewerb, der dem System, glaube ich, sehr gut tut.
Ich möchte auf eine Unstimmigkeit in Ihrem Antrag hinweisen. Sie mögen die private Krankenversicherung nicht, okay. Die private Krankenversicherung ist aber ein ganz zentraler Bestandteil des Beihilfeverfahrens. Wäre es dann nicht ehrlicher, direkt die Abschaffung des Beihilfeverfahrens zu fordern? Oder spricht da bei Ihnen vielleicht ein bisschen Klientelpolitik dagegen? Dem gut versorgten Oberstudienrat, der sich natürlich im Beihilfesystem eingerichtet hat, möchten Sie nicht vors Schienenbein treten.
Deswegen kommt bei Ihrem Antrag so ein Reförmchen raus. Ich bitte Sie: Wenn Sie Reformen wollen, dann seien Sie doch mutig und konsequent. So geht das meiner Meinung nach nicht.
– Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dann stellen Sie eine Zwischenfrage.
– Wenn ich vielleicht fortfahren dürfte? – Danke schön.
Das Beihilfeverfahren ist schon im Moment komplex, speziell wenn es um die Mitversicherung von Familienangehörigen geht. Da kann es tatsächlich passieren, dass sich ein Beihilfeberechtigter für eine Versicherung seiner Familienangehörigen entscheidet, die dann unter Umständen Jahre später zu erheblichen Mehrkosten führt. Jetzt wollen Sie diesem System eine zusätzliche Komplexität hinzufügen.
Ich sage Ihnen einmal, was das konkret bedeutet. Da ist eine 20-jährige Beamtin, die sich jetzt entscheiden soll: gesetzliche Krankenversicherung oder Beihilfeverfahren. Sie weiß doch noch gar nicht, wie sich ihre Karriere und ihr Einkommen entwickeln. Sie weiß noch gar nicht, ob sie heiraten wird, wie viele Kinder sie haben wird. Für dieses Problem gibt es übrigens eine einfache Lösung. Sie könnten natürlich den Beamten einen ständigen Wechsel zwischen beiden Systemen ermöglichen. Nur: Diese Rosinenpickerei wäre sehr teuer, und sie wäre den nichtverbeamteten Menschen in diesem Land wohl kaum vermittelbar.
Worauf ich hinaus möchte, ist Folgendes: Die zentrale Frage: „Wer darf eigentlich wann und wie innerhalb dieses Systems wechseln?“, beantworten Sie in Ihrem Antrag nicht. Das ist eine zentrale Frage; die gehört in den Antrag hinein. Es ist einfach handwerklich schlecht gemacht, wenn Sie eine solche zentrale Frage auslassen.
Noch etwas haben Sie in Ihrem Antrag ganz geschickt ausgelassen, nämlich die Kostenfrage. So schwierig wäre das an dieser Stelle nicht gewesen. In Hamburg ist man ein bisschen weiter, da plant man schon in diese Richtung.
Der Hamburger Senat hat ausgerechnet: Es entstehen Mehrkosten von ungefähr 6 Millionen Euro pro Jahr. – Wenn das der Gleiche kalkuliert hat, der auch die Kosten für die Elbphilharmonie kalkuliert hat, dann können es vielleicht auch 30 Millionen Euro werden. Wenn ich das auf die Bundesrepublik Deutschland extrapoliere, dann bedeutet das Mehrkosten von ungefähr 250 Millionen bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr. So eine Zahl gehört meiner Meinung nach in einen solchen Antrag hinein. Wenn Sie uns hier solche Zahlen vorenthalten, dann verfestigt sich der Eindruck, den ich von Ihnen habe: Probleme mit Geld fangen für Sie immer erst dann an, wenn Ihnen das Geld anderer Leute ausgeht.
Natürlich sehen auch wir im Gesundheitssystem Reformbedarf; aber im Gegensatz zu Ihnen stehen wir für echte Wahlfreiheit. Wir stehen für einen echten Wettbewerb. Wenn wir uns über Reformen unterhalten, dann muss bitte schön auch die Finanzierung angesprochen werden. Und dann sollten wir eines im Auge behalten: Wir sollten das System für die Menschen grundsätzlich einfacher und verständlicher machen, weil nur dann eine echte freie Wahl möglich ist.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu.
Ich danke Ihnen.