Nein, möchte ich nicht.
Warum haben wir uns bei den Befristungen mit Sachgrund auf die Fünfjahresfrist verständigt? Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hängt mit der neuen Brückenteilzeit zusammen, die wir schon sehr bald umsetzen werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen das Recht erhalten, ihre Arbeitszeit bis zu fünf Jahre reduzieren zu können, um dann wieder in die alte Arbeitszeit zurückzukehren. Mit diesem Schritt helfen wir vor allem vielen Frauen aus der Teilzeitfalle.
Zu den Befristungen ohne Sachgrund: Sie sollen künftig nur noch höchstens 18 Monate dauern dürfen. Außerdem wird die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristungen in den Betrieben stark eingeschränkt. Damit helfen wir rund 400 000 Menschen auf dem Weg zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Das sind die Vorschläge der SPD im Koalitionsvertrag.
Und nun kommen wir zum Gesetzentwurf der AfD. Hier heißt es: Kettenbefristungen sollen verhindert werden. Die Unterscheidung zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund soll zugunsten einer generellen Regelung aufgehoben werden. Befristungen sollen grundsätzlich zeitlich begrenzt werden. – Das hört sich erst einmal vernünftig an. Bei näherer Betrachtung wird aber schnell deutlich, dass diese Ziele mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht erreicht werden; denn schon beim ersten Punkt, den Kettenbefristungen, sollen Ausnahmen zugelassen werden. So können zum Beispiel Betriebe unter zehn Beschäftigten weiterhin unbegrenzt befristete Arbeitsverhältnisse mit demselben Beschäftigten eingehen.
In Betrieben dieser Größe arbeiten zurzeit etwa 8,4 Millionen Menschen – das ist fast jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland.
Und wie sieht es damit aus, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund geben soll? Ich sage: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Denn in § 14 Absatz 2 des AfD-Gesetzentwurfes finden wir zahlreiche Ausnahmefälle, in denen eine längere Befristung durch einen „besonderen Grund“ dann doch gerechtfertigt sein soll.
Und erstaunlicherweise sind die aufgeführten Gründe fast die gleichen, die wir schon heute im Gesetz haben.
Über einen neuen Grund, den die AfD einführen will, bin ich allerdings gestolpert: Für die AfD ist ein besonderer Befristungsgrund, wenn die Befristung vornehmlich der Qualifikation dient. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre ja ein riesengroßes Einfallstor für Missbrauch. Denn wann endet in der heutigen Zeit der Digitalisierung und des ewigen Lernens die Qualifizierung der Beschäftigten? Dann müssten ja alle nur noch befristete Arbeitsverträge bekommen. Dazu sage ich: Nein danke, AfD!
Nun zum letzten Punkt: Liest man den AfD-Gesetzentwurf sorgfältig –