Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, als Herr Münzenmaier von der AfD bei unserer letzten Debatte zum Thema Befristungen im Februar hier im Plenarsaal eine ganz große Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes angekündigt hatte. Ich jedenfalls war sehr gespannt, was die AfD liefern würde. Jetzt liegt uns der Gesetzentwurf vor. Mein Fazit: Er bleibt deutlich hinter dem zurück, was SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag bereits vereinbart haben.
In unserem Koalitionsvertrag steht auf Seite 12 klipp und klar – ich zitiere –:
Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.
Und auf Seite 52 steht – ich zitiere –:
Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.
Diese Regelung betrifft wohlgemerkt Befristungen mit Sachgrund, also zum Beispiel Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen. Warum, meine Damen und Herren, haben wir uns bei den Befristungen mit Sachgrund – –