Okay. – Sind Sie Schachspieler?
Beim Schach sagt man: „aus dem Feld schlagen“. Das ist ein Begriff, den man verwendet, wenn man Schachspieler ist. „Aus dem Feld schlagen“ bedeutet, dass wir uns strategisch und von der Kompetenz her so aufstellen, dass Sie hier bald nichts mehr zu sagen haben.
Jetzt können wir weitermachen.
Noch einmal: Es soll hier eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Das ist auch notwendig; denn mittlerweile greift in diesem Land Deutschenfeindlichkeit um sich.
Das ist etwas, was hier immer verschwiegen wird. Es wird immer nur die eine Seite gesehen; die andere Seite wird nicht gesehen. Vor zwei Jahren wurde in diesem Hohen Hause die Armenien-Resolution verabschiedet. Ein Mitglied im Vorstand des Türkischen Elternbundes in Hamburg sah sich daraufhin berechtigt, Folgendes bei Facebook zu posten – Zitat –:
Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.
Fragen Sie die Kinder in westdeutschen Großstädten, ob gegen sie schon einmal in der Schule rassistisch gehetzt wurde, gerade weil sie Deutsche sind. Jährlich werden über 100 Millionen Euro für den Kampf gegen rechts ausgegeben.
Für den Schutz der eigenen Bevölkerung vor rassistischer Hetze und Gewalt wird nichts oder so gut wie nichts getan. Das ist ein Skandal!
Das Schlimme daran ist: Nicht einmal den gleichen strafrechtlichen Schutz wie den in unserem Land lebenden Gästen von Frau Merkel billigt man den Deutschen zu.
Man könnte den § 130 StGB in seiner jetzigen Fassung auch auf rassistische Äußerungen gegenüber Deutschen anwenden, wenn man es nur wollte. Man tut es aber nicht. In dem Fall in Hamburg, als die Deutschen als „Hundeclan“ bzw. – in anderer Übersetzung – als „Köterrasse“ bezeichnet wurden, kam es nicht einmal zu einer Anklage. Das Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt.
Warum aber wäre eine Verfolgung schon jetzt möglich? Dazu muss man zunächst einmal wissen, dass das Schutzgut des § 130 StGB der öffentliche Friede ist.
Das ist allgemeine Meinung. Das ist keine Vorschrift, die speziell Minderheiten zu schützen beabsichtigt.
Schon in der Fassung des § 130 StGB aus dem Jahr 1960 hat der Gesetzgeber entschieden, dass gerade nicht nur einzelne gesellschaftliche Minderheiten durch den Straftatbestand geschützt werden, sondern er hat auch Tathandlungen gegen Teile der Bevölkerung unter Strafe gestellt. Wenn man den Begriff „Bevölkerung“ als Oberbegriff sieht, dann sind doch auch die Deutschen nur ein Teil davon. Wo anders als hier in Berlin wird dieser Befund deutlich? Da braucht man nur einmal mit der U 7 zu fahren und am Hermannplatz in Neukölln auszusteigen. Dann merkt man das.
Doch wie argumentieren die Staatsanwaltschaften und Gerichte? Eine Strafbarkeit scheide aus, weil die Deutschen nicht einen Teil, sondern die Gesamtbevölkerung darstellten. Das deutsche Volk sei kein unterscheidbarer Teil der Bevölkerung, da ein festes oder inneres Unterscheidungsmerkmal fehle.
Das ist Unsinn! Eine Mindermeinung in der Literatur widerspricht dem ausdrücklich. Denn wenn Ausländer einen Teil der Gesamtbevölkerung darstellen, dann müssen auch Deutsche Teil der Bevölkerung sein. Alles andere ist unlogisch.
Auch ein großer Teil der Gesamtbevölkerung ist ein Teil der Gesamtbevölkerung.
Wenn Angehörige einer Bevölkerungsmehrheit gegen Angehörige einer Bevölkerungsminderheit hetzen, ist der öffentliche Friede, das Schutzgut des § 130 StGB, gefährdet.