Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss dieser Debatte möchte ich noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam machen. Der § 130 des Strafgesetzbuches ist eine der wenigen Strafvorschriften, die explizit auf die Menschenwürde Bezug nimmt. Damit diese unantastbar bleibt, wie es in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, muss der Staat sie aktiv vor Herabsetzung, Entwürdigung und Entmenschlichung schützen. Das ist eines der wichtigsten Ordnungsprinzipien unseres staatlichen Gemeinwesens.
Damit der öffentliche Friede gewahrt bleibt, müssen wir uns die Frage stellen, wie das friedliche Zusammenleben in unserem Staat geschützt werden kann. Oder andersherum gefragt: Was gefährdet das friedliche Zusammenleben? Es ist – die bitteren historischen Erfahrungen zeigen es – der Hass und die Ausgrenzung gegenüber Andersdenkenden, gegenüber Schwachen, gegenüber anderen Religionen und gegenüber Minderheiten.
Es gibt einen Zusammenhang, den ich deutlich benennen möchte: Herabwürdigungen und Verrohungen in der Sprache schüren Hass. Hass führt zu Gewalt, und Gewalt zersetzt ein Gemeinwesen. Deswegen brauchen wir den § 130 StGB, um die Würde des Menschen und den öffentlichen Frieden zu schützen.
Ja, es ist durchaus nicht ganz überraschend – und das ist in der Tat gesagt worden –, dass sich die Fraktion der AfD des Paragrafen zur Volksverhetzung annimmt. Daran wird deutlich: Wer Sachargumente hat, braucht keine Herabsetzung. Wer herabsetzt, dem geht es nicht um die Sache. Und wem es nicht um die Sache geht, dem geht es auch nicht um einen demokratischen Diskurs. Das ist der Zusammenhang, in dem Ihr Gesetzentwurf steht.