Ja. Darauf können Sie auch eine sehr gute Antwort von mir bekommen. – Wir unterscheiden insofern nicht. Das gilt für die Kinder, die hier einen regulären Bleiberechtsanspruch haben.
Da gilt es für alle. Und natürlich gilt es auch für die, die hier vielleicht unter dem Titel „Asyl“ leben, solange sie hier bleiben müssen.
Das ist richtig. Ja.
Insofern habe ich, denke ich, Ihre Frage angemessen beantwortet. Ich denke, dass ich vor diesem Hohen Hause eben festgestellt habe, dass mit dieser billigen Propaganda, die in dieser Hinsicht immer gegen uns betrieben wird, endgültig aufgeräumt werden konnte.
Jetzt aber wieder zur Sache. Meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, schauen wir gemeinsam ins Wahlprogramm der AfD, und nehmen wir auch dies als Grundlage für eine bessere Zukunft für Kinder in Deutschland: Wir fordern Ehestartkredite mit Teilerlassen für Ehepaare, die dann Kinder bekommen, damit sie so eher in die Familienplanung eintreten können.
Wir fordern, dass das Arbeitslosengeld I für Eltern länger bezahlt wird und dass Arbeitgeber eine Wiedereingliederungshilfe für Eltern erhalten, sodass ihre Inarbeitbringung wieder besser möglich wird.