Im letzten Punkt stimme ich mit Ihnen natürlich überein. Das betrifft nicht nur rot-rot-grün oder rot-grün regierte Länder; aber der Antrag stammt nun einmal von Ihnen, und deshalb nehme ich Sie nun als Vertreterin der Länder für die Länder, in denen Ihre Partei mitregiert, in die Pflicht.
Schön, dass Berlin 60 Schulen sanieren will; aber offensichtlich geschieht das viel zu spät. Daran geht wohl kein Weg vorbei.
Angesichts dieser Zahlen dürfte jedem klar werden: Es braucht eigentlich gar nicht die zusätzlichen Mittel des Bundes für die Schulen im Land. Die Länder verfügen mittlerweile über ausreichende Mittel und jede Möglichkeit, dieses Geld auch in die Zukunft zu investieren. Das ist besser, als nach immer mehr Bundesmitteln zu rufen.
Mein Eindruck ist, dass die Antragsteller offenbar jegliches Maß verloren haben. 1,2 Milliarden Euro jährlich aus der BAföG-Finanzierung und die besagten zweimal 3,5 Milliarden Euro mehr im Kommunalinvestitionsförderungsfonds bezeichnen Sie in Ihrem Antrag als „Tropfen auf den heißen Stein“. Gar nicht erst erwähnt werden von Ihnen die 20,2 Milliarden Euro Hochschulpaktmittel im Zeitraum 2007 bis 2023 und die vielen anderen Programme, die ich vorher genannt habe.
Fakt ist also: Der Bund engagiert sich bereits heute in Sachen Bildung finanziell so umfassend wie nie zuvor, übrigens auch umfassender als vor 2006.
Noch einen Fakt erspare ich Ihnen ebenfalls nicht, Frau Kollegin: Der Deutsche Bundestag allein wird am Grundgesetz gar nichts ändern können; denn für eine Änderung des Grundgesetzes ist bekanntermaßen auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat erforderlich. Zwar berichten Sie hier stolz, dass eine Reihe von Bundesländern die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes fordert, Sie verschweigen jedoch den wesentlichen Aspekt, dass nur ganze sieben Länder, also nicht einmal die Hälfte der Länder – dazu kommt, dass es eher die kleineren Länder sind –, diesen Vorstoß unterstützen wollen.
Da ich nun weiß, dass auch unsere Freunde von den Grünen – Kollege Gehring wird ja wahrscheinlich gleich sprechen – mit einer Grundgesetzänderung liebäugeln, zitiere ich zu diesem Thema gerne auch stellvertretend den Regierungschef von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann: „Zu dieser Revolution wird es nicht kommen.“
Zumindest zu Zeiten, als Frau Beer – wieder an die Adresse der FDP gerichtet – als Ministerin in Hessen Bildungspolitik zu verantworten hatte, sah das im Übrigen auch die FDP so. Ich zitiere noch einmal, diesmal Frau Beer:
Niemand ist dagegen, dass in irgendeiner Weise kooperiert wird, nur eines ist klar: Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Hoheit im Bereich der Schulpolitik, und dementsprechend wollen wir uns weder von anderen Ländern noch vom Bund hier hineinregieren lassen.
Lassen Sie uns also lieber nach vorne blicken und wahren, richtigen bildungspolitischen Gestaltungswillen zeigen. Führen wir nicht länger Scheindebatten über angebliche Kooperationsverbote, sondern schnüren wir ein Zukunftspaket für beste Bildung. Die Unionsparteien haben genau das vor.
Unser Grundgesetz gibt uns bereits heute ausreichend Spielraum, um in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bildungsbereich zu sorgen, ohne die Kultushoheit und damit auch die Eigenstaatlichkeit der Länder auszuhöhlen. Ja, wir haben eine gesamtstaatliche Verantwortung; aber – auch das möchte ich an dieser Stelle sagen – das Bundesverfassungsgericht setzt uns angesichts der Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz hier sehr enge Grenzen.
Bessere Rahmenbedingungen für optimale Lehr- und Lernbedingungen wollen wir ohne eine erneute Grundgesetzänderung schaffen. Wir werden einen DigitalPakt Schule auf den Weg bringen, wir werden qualitativ hochwertige Ganztagesangebote schaffen, und wir werden – das liegt mir persönlich sehr am Herzen – endlich dafür sorgen, dass die Bildungsabschlüsse in ganz Deutschland aufgrund einheitlicher Bildungsstandards vergleichbar und gegenseitig anerkannt werden und so Schulwechsel zwischen zwei Bundesländern erleichtert werden. Das erwarten die Eltern und die Schülerinnen und Schüler zu Recht von uns. Das müssen und das werden wir gemeinsam mit den Ländern angehen.