Nein, ich würde gerne ausführen und später auf eine Kurzintervention reagieren.
Wenn FDP und Grüne in dieser Debatte von Ermöglichen sprechen, dann müssen wir in einer sachlichen Debatte auch schauen, was überhaupt möglich ist. Wir debattieren die Grundgesetzänderung eben nicht im luftleeren Raum. Wir benötigen auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Ich kenne keinen einzigen Ministerpräsidenten, der auf seine Kultushoheit verzichten will, aber genau das schlagen FDP und Grüne in ihrem Antrag vor.
Für die Grünen scheint es ganz normal zu sein, dass die Bundestagsfraktion eine andere Meinung vertritt als ihre Länderkollegen, insbesondere der Ministerpräsident. Außerdem verwenden Sie wiederholt den Begriff „Kooperationsverbot“ bewusst falsch.
Sie wissen, dass wir in einem Bundesstaat leben und dass unsere Verfassung ein Kooperations ge bot enthält. Sie wissen, dass wir klare Zuständigkeitsregeln haben und dass wir bereits umfangreich kooperieren. Ich denke an den Hochschulpakt, an den Qualitätspakt Lehre und an den Pakt für Forschung und Innovation. Erst gestern wurden den Hochschulen 2,7 Milliarden Euro im Rahmen der Exzellenzinitiative zur Verfügung gestellt. Das ist Kooperation. Da muss der Kollege Lindner nicht erst in die Schweiz schauen; er kann auf Deutschland schauen, wie hier kooperiert wird.
In Ihrem Antrag und in Ihrem Brief an die Bundeskanzlerin fordern Sie nationale Bildungsstandards und deren verbindliche Umsetzung. Ich freue mich sehr, dass Sie hiermit eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2010 aufgreifen und unterstützen. Jedoch ist Ihr vorgeschlagener Weg, diese Forderung umzusetzen, ein Irrweg; denn der Fehler mit Blick auf Bildungsstandards und Verbindlichkeit liegt nicht in der Verfassung. Der Mangel liegt in einem fehlerhaften Verfahren der Kultusministerkonferenz; deren Beschlüsse sind nämlich nicht verbindlich, und man hat es – da haben Sie recht – in 70 Jahren nicht geschafft, diesen Mangel abzustellen. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag für die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates entschieden, der sich der Lösung dieser Problematik annehmen soll.
Der einzig verfassungsrechtlich zulässige Weg ist im Übrigen ein Bildungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten gemeinsam abschließen, analog zum Rundfunkstaatsvertrag. Aber auch das ist eine Forderung der CDU/CSU, aus Bund und Ländern gemeinsam. Das heißt, eine Verfassungsänderung, wie sie Grüne und FDP hier vorschlagen, verfehlt leider ihr Ziel.
Auch mit Blick auf dauerhafte Finanzhilfen kommen Sie zu spät. Dies haben wir abschließend am 13. Juli 2017 geklärt. Wir haben eine große Bund-Länder-Finanzreform auf den Weg gebracht: 9,6 Milliarden Euro jährlich für die Bundesländer zusätzlich vom Bund. Mehr geht nicht. Richtig ist: Sie waren nicht im Parlament. Die Grünen waren dagegen. Aber so ist es nun einmal. Sie haben die Chance verpasst, dieser dauerhaften Finanzierung zuzustimmen.
Eine Bund-Länder-Zusammenarbeit ist im Bundesstaat möglich. Wir wollen die Verfassung ändern, um etwas zu ermöglichen. Wir wollen anschieben, wir wollen Schwung geben. Fahren müssen die Bundesländer aber selbst; sie tragen dafür die Verantwortung. Oder um es mit Frau Suding zu sagen: Wir bezahlen den Bauern die Badehose, aber schwimmen müssen sie schon selber.
Der FDP rufe ich zu: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wahlprogramm, in dem Sie auf Seite 25 von „Digitalisierung der Bildung“ usw. sprechen, umzusetzen. Das können Sie hier mit Zustimmung zu unserer Verfassungsänderung erreichen. Seien Sie in dieser Sache doch mal mutig!
Den Grünen kann man nur sagen: Seien Sie nicht ständig gegen etwas! Sie haben es am 13. November 2014 schon versäumt, der Änderung von Artikel 91b zuzustimmen. Ermöglichen Sie jetzt den DigitalPakt durch Änderung von Artikel 104c! Seien Sie nicht immer dagegen! Unsere Hand ist ausgestreckt zum Wohle der Bildungsrepublik Deutschland.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/3440, 19/4543 und 19/4556 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.