Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt zur Beratung anstehende Haushalt betrifft zwar das BMJV, aber im Kern geht es um den Rechtsstaat. Wir stellen fest, dass es auch in diesem Haus ein einheitliches Verständnis seiner Aufgaben, seiner Stellung nicht mehr so richtig gibt. Der Rechtsstaat – das möchte ich vorwegschicken – ist ein Wert an sich. Er ist kein politisches Instrument. Er ist kein Instrument für Verbraucherschutz; er ist aber auch kein Instrument im Kampf gegen den Islam.
Wenn wir uns den Haushalt anschauen, können wir Prüffragen stellen. Ich stelle hier drei: Hat die Bundesregierung Lösungen für die Probleme von heute, die funktionieren? Gehen Sie diejenigen Probleme an, die uns morgen herausfordern? Und: Respektieren Sie die Rechte unserer Bürger? Nehmen wir zum Beispiel den Pakt für den Rechtsstaat. Es sollen 2 000 Richterstellen bei Bund und Ländern geschaffen werden – in der Mehrzahl wohl bei den Ländern –, aber wie die Verteilung aussieht, ist nicht klar. Es ist dem Haushalt auch nicht zu entnehmen, wie die Finanzierung langfristig aussehen soll. Als ehemaliger Justizminister eines Bundeslandes weiß ich, wie diese Spielchen laufen: Da lassen sich Politiker in Berlin für Pakte, die sie auf Kosten der Bundesländer schließen, feiern. Das sieht weniger nach einem Pakt für den Rechtsstaat aus, das riecht nach Warschauer Pakt.
Sie haben die Musterfeststellungsklage ehrgeizig auf den Weg gebracht; aber sie muss bis zum 1. November in Kraft treten. Ich weiß nicht, ob Sie das wirklich schaffen. Wenn nicht, dann richten Sie einen gewaltigen Flurschaden an, nämlich einen massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat insgesamt. Ich weiß nicht, ob Sie es wirklich schaffen, zumal Sie vorher auch noch Register einrichten wollen. Diese Ankündigung ist vielleicht lobenswert, aber risikobehaftet.
Ich frage weiter: Respektieren Sie die Rechte der Bürger, etwa im Strafrecht? Hier möchten Sie Verfahren beschleunigen; das klingt zunächst unverfänglich und gut. Aber was sich da abzeichnet, lässt ja erahnen, dass da mit Sicherheit keine neuen Rechte für Prozessbeteiligte geschaffen werden sollen – höchstens für die Staatsanwaltschaft –; als Beispiel nenne ich die Bündelung der Nebenklagevertretung in umfangreichen Verfahren. Damit verbessern Sie nicht die Rechte von Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen, sondern Sie schränken sie ein. Sie schränken dort nämlich das Recht der freien Anwaltswahl ein. Der tatsächliche Grund sind die manchen zu hoch erscheinenden Kosten der Nebenklage im NSU-Verfahren.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Konsequenz, die diese Bundesregierung aus dem NSU-Verfahren zieht, ist die Verkürzung von Opferrechten durch die Einschränkung der Anwaltswahl in der Nebenklage. Ich hätte mir hier ganz andere Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem NSU-Skandal und dem systematischen Versagen von Sicherheitsbehörden und -diensten gewünscht als ein solches Vorgehen. Das nenne ich schäbig.
Wie die neuen angekündigten Regeln für die Beweiserhebung oder ‑verwertung aussehen sollen, ist auch nicht klar. Das Gleiche gilt für die Vereinfachung von Ablehnungsmöglichkeiten bei Befangenheits- und Beweisanträgen. Hier ist bisher noch keinem erklärt worden, was sich hinter dem Begriff „missbräuchlich“ versteckt.
Meine Damen und Herren, da passt es auch ins Bild, wenn aus den Reihen der Großen Koalition Äußerungen kommen, das Einlegen von Rechtsmitteln sei Sabotage des Rechtsstaates. Das ist schon ein seltsames Rechtsstaatsverständnis, meine Damen und Herren. Rechtsstaat heißt Rechtsstaat, weil er den Menschen nicht nur Rechte gibt, sondern auch Rechtsmittel zu deren Verteidigung.
Wer hier von „Sabotage“ spricht, der zeigt doch nur, dass er das für einen Rechtsstaat hält, was in Wirklichkeit bloß ein autoritärer Obrigkeitsstaat ist, der keinen Widerspruch duldet.
Eine andere Frage ist: Wie stellen Sie sich den Herausforderungen, die vor uns stehen, etwa bei der Digitalisierung der Justiz? Dazu heißt es lapidar:
Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben.
Das reicht nicht aus. Nach wie vor gibt es erheblichen Handlungsbedarf. Aber die gemeinsame Strategie der Bund-Länder-Kommission stammt weiter vom 16. März 2011. Die elektronische Akte soll eingeführt werden. Ja, aber die Frist dafür läuft bis zum 1. Januar 2026. Da ist Ihnen die Realität in der Wirtschaft weit, weit voraus, meine Damen und Herren. Wir können erwarten, dass sich die Große Koalition diesem Problem anders stellt und es wirklich effizient angeht.
Meine Damen und Herren, die Freien Demokraten sind weiter eine Partei des Rechtsstaates. Aber Rechtsstaat ist für uns nicht der bevormundende Nanny-Staat und nicht der autoritäre Obrigkeitsstaat, sondern ein Staat, der die Rechte seiner Bürger respektiert und schützt, der Recht durchsetzt, statt ständig nur neue Gesetze zu erfinden, und der den Menschen Sicherheit gibt und ihnen nicht von vorneherein misstraut.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.