Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren der AfD! Der Einzelplan 07 – das haben wir schon gehört – ist mit Ausgaben – ich will die Zahl auch einmal nennen – in Höhe von 782 Millionen Euro ein vergleichsweise kleiner Haushalt, der aber mit Einnahmen in Höhe von 569 Millionen Euro zugleich die höchste Deckungsquote aller Einzelpläne aufweist. Darüber hinaus ist er sehr personalgeprägt. Das heißt, 65 Prozent der Ausgaben investieren wir nur für Personal.
Ich kann die Worte der Frau Ministerin nur unterstreichen: Wir legen einen soliden und einen an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger orientierten Haushalt vor,
einen Haushalt, der insgesamt davon profitiert, dass es uns hier in Deutschland wirtschaftlich sehr gut geht. Investitionen sind gerade in dieser Zeit richtig. Es sind richtungweisende Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Wann, wenn nicht jetzt, lohnt es sich, neue Aufgaben und Herausforderungen tatkräftig und finanziell anzugehen? Das ist die Handschrift sozialdemokratischer Politik,
so auch im Einzelplan 07 – Recht und Verbraucherschutz.
Die Große Koalition wird dafür Sorge tragen, zusätzliche Aufgaben – zum Beispiel durch Digitalisierung, durch die immer umfangreicheren Prüfungen von Patentanmeldungen, durch das Netzdurchsetzungsgesetz und im Zusammenhang mit den Marktwächtern – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu erledigen.
Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist von fast jedem angesprochen worden. Auch ich möchte ihn noch einmal beleuchten: Er ist ein ausgesprochen wichtiges und meines Erachtens besonderes Vorhaben der Koalition im Bereich Recht und Verbraucherschutz, weil – das hat Frau Winkelmeier-Becker schon angesprochen – es die Zusammenarbeit von Bund und Ländern nötig macht. Das wollen wir auch unterstützen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern zum einen transparent machen, wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat für unsere Demokratie ist, und zum anderen wollen wir auch das Vertrauen in unser Rechtssystem weiter stärken, insbesondere in eine unabhängige Rechtsprechung. Uns wird ja vorgeworfen, dass wir zu viel Geld für Information ausgeben. Angesichts dessen finde ich es schon sehr verwunderlich, dass wir gerade gerügt wurden, weil wir viel zu wenig darüber informieren, wie zum Beispiel die Mieterrechte gestärkt werden können. Man sollte vielleicht einmal darüber sprechen, was wir machen sollen: mehr informieren und alles transparenter machen oder weniger informieren.
Ich begrüße es sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns mit dem Koalitionspartner auf das Sofortprogramm „Personal“ verständigen konnten. In den Berichterstattergesprächen wird normalerweise noch keine Grundlage für den Personalhaushalt gefunden, weil da noch ganz viel auszuhandeln ist. Ausnahme ist in unserem Einzelplan das Sofortprogramm „Personal“. Es wird nicht nur zusätzliche Richterstellen bringen, sondern auch, wie wir schon gehört haben, zusätzliches Personal in der Verwaltung; mein Kollege Dr. Fechner hat sie als den „Maschinenraum der Justiz“ bezeichnet. So können wir unter anderem Verfahren beschleunigen. Die lange Verfahrensdauer ist tatsächlich etwas, was bei uns noch zu kritisieren ist. 100 Prozent werden wir nie erreichen, aber man sollte es zumindest anstreben.
„Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht“ – so ist es in unserem Koalitionsvertrag formuliert. Ich möchte ein Beispiel hierfür etwas ausführlicher darstellen, vielleicht auch für die Gäste auf der Tribüne. Wir haben hier im Haus vor einiger Zeit über die Einführung des sogenannten Wechselmodells als Regelmodell im Familienrecht diskutiert. Das hieße, es würde per Gesetz angeordnet, dass sich die Eltern nach der Trennung abwechselnd um die Kinder kümmern. Wir als SPD-Fraktion wollen keine solche Festlegung im Gesetz – wir haben das hier auch ganz klar und eindeutig formuliert –; denn wir finden es gut, dass das Gesetz mittlerweile verschiedene Möglichkeiten vorsieht, die für die konkreten Konstellationen in den Familien in Betracht kommen. Die Juristenausbildung ist aber für eine solche Situation gar nicht ausgelegt. Man wird zum Juristen ausgebildet, um den Beruf eines Richters, also eines Entscheiders, auszuüben. Eine streitige Entscheidung fördert aber nicht unbedingt das Kindes- und Familienwohl, wenn sich ein Elternteil hinterher als Verlierer fühlt. In einem solchen Konflikt ist eine Vermittlung erforderlich, um die Eltern bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu unterstützen. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass wir die Fort- und Weiterbildung von Richterinnen und Richtern und anderen am Verfahren Beteiligten stärken. Deshalb freut es mich als Familienrechtlerin außerordentlich, dass umfassende Schulungen im Bereich der Justiz finanziell gefördert werden. Insgesamt ist allerdings zu überlegen – es ist im Zusammenhang mit der Richterausbildung und dem Deutschen Richtergesetz schon andeutungsweise angeklungen –, ob wir diese Ausbildung auf den Prüfstand stellen sollten.
Außerdem werden wir die Digitalisierung weiter fördern.
Alles in allem geht es bei diesem kleinen Haushalt um ganz große Herausforderungen. Ich bin überzeugt, dass die Ministerin diese beherzt und kraftvoll angehen wird, und dabei werden wir sie unterstützen. Glück auf!
Ich danke für die Aufmerksamkeit.