Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Einzelplan 07, und es ist für mich hier das erste Mal, dass ich den mitberaten durfte. Zunächst geht deshalb mein Dank an meine Kollegin Franziska Hoppermann für die gute Übergabe und natürlich an die Mitberichterstatter für die gute Zusammenarbeit.
Dieser Haushalt, meine Damen und Herren, ist ein Übergangshaushalt; doch „Übergangshaushalt“ bedeutet keineswegs, dass es sich um einen unbedeutenden Haushalt handelt. Im Gegenteil: Mit diesem Haushalt stärken wir unseren Rechtsstaat, wir stärken unsere Gerichte, und wir treiben die Digitalisierung unserer Justiz entscheidend voran.
Natürlich ist die Haushaltslage insgesamt angespannt, und das gilt selbstverständlich auch für den Justizhaushalt. Dennoch können wir heute feststellen: Nach den parlamentarischen Beratungen ist es uns gemeinsam mit der Bundesregierung gelungen, einen soliden, ausgewogenen Haushalt auf die Beine zu stellen, der Verantwortung und Zukunftsperspektive verbindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Ohne Vertrauen in funktionierende Gerichte und eine verlässliche Rechtsdurchsetzung bröckelt dieses Fundament. Gerade in schwierigen Zeiten müssen wir dieses Fundament sichern und stärken.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir auch unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen gezielt investieren: in qualifiziertes Personal, in eine moderne Ausstattung und ganz besonders in die Digitalisierung unserer Justiz.
Der Justizhaushalt ist traditionell ein sehr personalgeprägter Haushalt; das heißt, der Spielraum für politische Schwerpunktsetzung ist naturgemäß begrenzter als in manch anderem Ressort. Umso mehr freut es mich, dass es uns gemeinsam in der Koalition gelungen ist, klare Schwerpunkte zu setzen, die spürbare Verbesserungen bewirken.
Ein zentraler Baustein dabei ist die Digitalisierung unserer Gerichte. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist der Schlüssel zu schnelleren Verfahren, zu besserem Service für Bürgerinnen und Bürger und zu effizienteren Arbeitsabläufen innerhalb der Justiz. Sie schafft Transparenz und stärkt damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, und sie entlastet gleichzeitig die Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert.
Mit der Digitalisierungsinitiative unterstützen wir die Länder ganz konkret. Der Bund nimmt hier seine Rolle als Mittler und Koordinator wahr, um bundeseinheitliche Lösungen voranzubringen; denn eines ist klar: Wenn jedes Bundesland alleine seine Suppe kocht, dann wird es teuer und natürlich auch ineffizient.
Die bundeseinheitliche Justizcloud ist ein wichtiges Beispiel für dieses gemeinsame Vorgehen. Sie schafft die Grundlage für eine moderne Infrastruktur in der Bundes- und Länderjustiz. Wir wollen damit personelle und sachliche Ressourcen bündeln und erhöhen die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer digitalen Systeme. Perspektivisch werden wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat diesen Weg weitergehen und so die digitale Zukunftsfähigkeit unserer Justiz dauerhaft sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Stärkung unserer Gerichte nehmen wir auch unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst: Wir unterstützen Projekte, die den Rechtsstaat erlebbar machen und unsere Demokratie stärken. Ob das das Anne-Frank-Zentrum ist, Initiativen zur Demokratieförderung oder Institute sind, die Grundlagenforschung zu rechtlichen Themen betreiben: Von all diesen profitieren wir als Gesellschaft unmittelbar.
Besonders hervorheben möchte ich das im Haushalt verankerte Projekt zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Schulung von Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern zu fördern, damit Betroffene in Gewaltschutz- und Strafverfahren qualifizierte Unterstützung erhalten. Gerade für Frauen im ländlichen Raum ist das ein echter Fortschritt.
Sie bekommen niedrigschwellige Zugänge zu Beratung und Hilfe. Wir wollen Betroffene ermutigen, sich frühzeitig Hilfe zu suchen, und wir wollen das Bewusstsein in der Gesellschaft für dieses Thema weiter schärfen. Das ist ein klares Signal für mehr Schutz, Aufklärung und Unterstützung.
Abschließend möchte ich mir noch einen organisatorischen Hinweis erlauben. Wer den heutigen Tagesordnungspunkt „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ sieht und sich dann den Einzelplan 07 anschaut, wird feststellen, dass vom Verbraucherschutz dort derzeit noch nichts zu finden ist. Der Grund dafür ist der Organisationserlass, der die Zuständigkeiten innerhalb der Häuser neu geordnet hat.
Ich gehe aber fest davon aus, dass der Verbraucherschutz spätestens am Ende der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 2026 auch formal im Einzelplan 07 angekommen sein wird; denn klar ist: Nur weil sich eine Zuständigkeit in der Neuordnung befindet, darf sie nicht vernachlässigt werden. Inhaltlich werde ich mich jetzt zurückhalten; mein Kollege Sebastian Steineke wird gleich noch näher auf unsere Vorstellungen zum Verbraucherschutz eingehen.
Insgesamt legen wir mit dem Haushalt 2025 eine gute Grundlage für die Haushaltsberatungen 2026, die nächste Woche beginnen. Die im 2025er-Haushalt veranschlagten Ansätze müssen wir nun konsequent weiterführen, damit Deutschland vorankommt. Ich freue mich auf die Beratungen, die nächste Woche beginnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.