Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will für die Zuschauerinnen und Zuschauer kurz erläutern, was sich hinter dem Begriff „Cybergrooming“ verbirgt. Das ist das Anbandeln mit Minderjährigen im Internet zum Zwecke der sexuellen Kontaktaufnahme, sei es das Austauschen von Bildern oder das Verleiten zu irgendwelchen sexuellen Handlungen oder später zu Treffen. Das fand früher, vor der digitalen Zeit, nur in Einzelfällen statt. Der Täter musste sich vor Schulen, vor Kindergärten oder vor Spielplätzen platzieren. Dort war er immer dem Risiko der Entdeckung ausgesetzt. Im digitalen Zeitalter hat sich das geändert. Diese Vorfälle haben wir heute hundertfach in deutschen Kinder- und Jugendzimmern, abends im Internet. Sie alle kennen sicher die mediale Berichterstattung dazu. Da klickt zum Beispiel eine Lisa, zwölf Jahre, auf die Internetseite einer Schülerplattform, und binnen Minuten erhält sie mehrere Kontaktanfragen von Männern, die sie verleiten wollen, Bilder zu schicken oder sich mit ihnen zu treffen.
Die Ermittler haben uns immer gesagt: Wir brauchen einen Ermittlungsansatz. Ein Beamter muss sich am Computer als Lisa, zwölf Jahre, ausgeben können, um die Chance zu haben, im Internet mit den Tätern Kontakt aufzunehmen und diese dingfest zu machen. Bisher ist das Problem, dass, wenn es zu entsprechenden Handlungen kommt, der Beamte kein taugliches Tatobjekt ist. Deshalb kann das nicht weiterverfolgt werden.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv darüber diskutiert; Sie werden sich daran erinnern. Wir haben ein Fachgespräch dazu geführt. Lange war für uns nicht nachvollziehbar, dass, obwohl aus der Praxis so eindeutige Rückmeldungen kamen, der damalige Justizminister Heiko Maas sich beharrlich geweigert hat, die Strafbarkeit solcher Handlungen in das Gesetz aufzunehmen. Deswegen sind wir jetzt umso dankbarer, dass man sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf einigen konnte. Frau Ministerin, wir hoffen inständig, dass dieses Projekt auf Ihrer Prioritätenliste weit oben steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Handlungsfelder im digitalen Zeitalter reden, dann sollten wir auch darauf zu sprechen kommen, wie wir – das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen – Schutzlücken im Darknet konkret schließen wollen. Der Kollege Harbarth hat heute dankenswerterweise das Problem der Kinderpornografie angesprochen. Man muss wissen, dass kinderpornografisches Material mittlerweile fast ausschließlich im Darknet gehandelt wird. Das Problem der Ermittler ist, dass sie in solche Tauschbörsen nicht hineinkommen, weil man in solche Tauschbörsen im Darknet nur mit einer sogenannten Keuschheitsprobe hineinkommt. Das heißt, man muss selbst kinderpornografisches Material hochladen. Damit macht sich der Beamte, der Ermittler, aber selbst strafbar. Deshalb bin ich dem bayrischen Justizminister, Winfried Bausback, sehr dankbar, der öffentlich die Überlegung angestellt hat, ob wir hier nicht Regelungen schaffen sollten, damit Ermittler dieses Material, vielleicht auch gefälschte Kinderpornos, straffrei hochladen können, weil wir Kinderpornografie im Netz nur so effektiv bekämpfen können. Ich hoffe auf eine fruchtbare Diskussion im Bundesrat und später auch hier im Bundestag.
Am Ende eine persönliche Bemerkung an Sie, Herr Brandner. Ich will konstatieren, dass Sie den Rechtsausschuss mittlerweile ganz vernünftig leiten.
Aber ich will Ihnen schon auch sagen: Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ein Ausschussvorsitzender in einer Haushaltsdebatte an dieses Podium tritt und drei Minuten lang derart inhaltsleer vorträgt. Sie haben die drei Minuten vollgemüllt mit persönlichen Ressentiments gegen bestimmte Personen.
Ich glaube, da können Sie noch besser werden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.