Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetz, das wir heute beraten, kommt ein politisches Ringen an sein Ende, das uns über zwei Jahre begleitet hat, nämlich die Frage, wie wir den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten regeln. Wenn wir allein nach unserem Herzen entscheiden könnten, dann würden wir gerne jedem Menschen helfen, der sich ein besseres Leben wünscht,
dann würden wir gerne jeder Familie helfen, zueinanderzukommen. Aber es gilt das, was der seinerzeitige Bundespräsident Joachim Gauck so vortrefflich auf den Punkt gebracht hat: „Unser Herz ist weit. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Deshalb ist dieser Gesetzentwurf ein klassischer Kompromiss. Er ist ein Kompromiss, der nicht die Augen verschließt vor der Not mancher Familie, der aber zugleich unseren Anspruch umsetzt, Migration zu steuern und auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen.
Ich möchte sehr dazu raten – mir scheint dies in der Diskussion zu wenig Beachtung zu finden –, die Diskussion um den Familiennachzug nicht nur im Rückblick auf diejenigen zu führen, die in Deutschland sind und denen bereits subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, sondern die Diskussion auch mit Blick in die Zukunft zu führen, das heißt mit Blick auf diejenigen, die entschlossen sind, sich auf den Weg nach Europa zu machen, und für die sich die Frage stellt, wo sie am besten einen Antrag stellen.
Ein unbeschränkter Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wäre gerade für diesen Personenkreis ein ganz wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in Deutschland. Denn zahlreiche unserer Nachbarn haben diesen Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten inzwischen eingeschränkt oder hatten einen solchen Nachzug nie. Deshalb würde dies die Unwuchten in der Flüchtlingsverteilung in Europa weiter verstärken, und genau das wollen wir nicht.
Die Große Koalition hat hart und erfolgreich dafür gearbeitet, den Zustrom von Migranten nach Deutschland deutlich zu senken. Wir wollen sicherstellen, dass die Zahl der Flüchtlinge dauerhaft niedrig bleibt und dass sie sich an der Integrationskraft unseres Landes orientiert. Genau deshalb wollen wir nicht, dass diese Zielsetzung konterkariert wird durch einen unbeschränkten Nachzug, der eine Magnetwirkung innerhalb Europas entfaltet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben immer wieder dargelegt, wie enorm die Belastungen für die Kommunen durch den Familiennachzug zu denjenigen Schutzberechtigten bereits sind, die unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Sie haben dementsprechend mehr als einmal an den Deutschen Bundestag appelliert, den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dauerhaft auszusetzen, und diesem Ansinnen verschließen wir uns nicht.
Für CDU und CSU muss sich der Familiennachzug nach unseren Aufnahmemöglichkeiten richten. Es ist deshalb richtig, dass bei der Auswahlentscheidung künftig auch Integrationsbemühungen gewürdigt werden. Für meine Fraktion ist klar: Leistung muss sich lohnen. Wer sich anstrengt, wer fleißig ist, wer Deutsch lernt,
wer seinen Lebensunterhalt durch Arbeit sichert, wer bereit ist, sich in dieses Land kulturell zu integrieren, der muss beim Nachzug seiner Familie besser gestellt werden als derjenige, der all dies mit Inbrunst ablehnt.