Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, glaube ich, sollte man festhalten, dass wir uns alle hier in diesem Hause einig sind, dass sparsame Haushaltsführung ein wichtiges und richtiges Ziel ist. Aber dann müssen wir uns den Antrag der AfD ansehen und die Frage stellen, ob mit diesem Antrag hier überhaupt irgendetwas verbessert wird.
Schauen wir uns § 349 Absatz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, also der vorgeschlagenen Strafrechtsnorm, an. Danach sollen Verstöße gegen Haushaltsvorschriften unter Strafe gestellt werden. Aber eines ist doch klar: Die meisten Verschwendungen öffentlicher Mittel finden unter Abdeckung der Haushaltsvorschrift statt. Da wird gar nicht gegen Haushaltsvorschriften verstoßen. Wenn Ihre Norm so kommen würde – der Kollege Luczak hat es angesprochen –, würden die Haushaltsvorschriften entsprechend weicher gestaltet, sodass die Strafrechtsvorschrift in diesem Punkte leerlaufen würde.
Deshalb ist der entscheidende Punkt, der wichtigere Punkt Ihres Vorschlages § 349 Absatz 2 dieses Gesetzentwurfes, nämlich das auffällige Missverhältnis zwischen, vereinfacht gesagt, Kosten und Nutzen staatlicher Ausgaben. Sie wollen also einen neuen unbestimmten Rechtsbegriff in das Strafgesetzbuch einführen.
Aber was wird da passieren? Wir haben Erfahrungen mit ähnlichen Rechtsbegriffen, insbesondere im Bereich der Managerhaftung, die wir hier schon an vielen Stellen immer wieder diskutiert haben. Es wird endlose Prozesse geben. An deren Ende werden dann vielleicht 5 Prozent der Angeklagten verurteilt werden, weil – das sagen Sie zu Recht, und anders wird es auch gar nicht gehen – ja nur Vorsatz unter Strafe stehen wird. In diesen 5 Prozent geht es Ihnen – das schreiben Sie in der Begründung ausdrücklich – um die persönliche Konsequenz.
Aber was hat denn diese persönliche Konsequenz für den Haushalt für eine Folge? Stellen Sie sich vor, 50 oder 100 Millionen Euro sind auf der Grundlage Ihrer Vorschrift veruntreut worden. Der arme Beamte geht darüber pleite und landet in der Privatinsolvenz. Die Kosten des Verfahrens sind vom Staat zu tragen; es entsteht also ein Schaden für den Haushalt. Wenn er danach im Gefängnis landet, sind auch noch die Haftkosten vom Staat zu tragen. Für den Haushalt bringt das gar nichts. Es kostet mehr, als es nutzt.
Dann schauen wir uns die anderen 95 Prozent an, nämlich diejenigen, die nicht verurteilt werden. Wenn der Staat seine Beamten einstellt, dann hat er eine Schutzpflicht, eine Fürsorgepflicht für seine Beamten. Das Gleiche gilt für andere normale Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht nach dem Arbeitsrecht hat. Führt das Strafverfahren nicht zu einer Verurteilung, kann der entsprechende Beamte, der Arbeitnehmer, in Regress gehen. Er kann sich die Kosten erstatten lassen. Das bedeutet: In all den Fällen, in denen die Verurteilung nicht zustande kommt, bleibt der Staat auf den Kosten sitzen und muss auch noch dem Angeklagten, der anschließend freigesprochen wird oder dessen Verfahren eingestellt wird, die Kosten erstatten. Wieder mal zeigt sich: Für den Haushalt bringt auch das nichts.
Der Beamte, der Arbeitnehmer, wird aber über eine Frage nachdenken – auch das haben wir schon gehört; Kollege Ruppert hat es angesprochen –: Kann man es sich dann überhaupt noch leisten, kann man dann noch verantworten, eine solche Position zu übernehmen? Viele werden das nicht mehr tun. Diejenigen, die Geld haben, erst recht nicht, und wenn sie es tun, dann werden sie sich versichern. Die Versicherungsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. Auch das kostet den Haushalt mehr, als dass es ihm nutzt.
All das zeigt: Das, was Sie hier vorschlagen, bringt für den Haushalt nichts.