Die Frage, Frau Lay, kann ich sehr klar beantworten. Wir als Union wollen mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt. Deswegen haben wir uns auch für eine begrenzte Auskunftspflicht eingesetzt. Wir haben gesagt: Wenn ein Vermieter eine höhere Miete, als die Mietpreisbremse zulässt, verlangt, also mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt und ausdrücklich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse verweist, weil er schon vorher eine höhere Miete genommen hat, muss selbstverständlich die Vormiete offengelegt werden. Das ist auch kein Problem. Das kann er machen. Was uns jetzt aber hier vorgeschlagen wird, ist etwas ganz anderes. Hier geht es um eine generelle Auskunftspflicht zu Höhe, Zusammensetzung und Zeitpunkt der Vormiete.
All das muss jetzt vorvertraglich offengelegt werden.
Wir reden jetzt nicht über die großen Wohnungsbaugesellschaften. Die haben alle eine Rechtsabteilung und können damit wunderbar umgehen. Aber die privaten Kleinvermieter – sie vermieten zwei Drittel der Wohnungen in unserem Land –
haben große Probleme, die ortsübliche Vergleichsmiete auf Heller und Cent zu bestimmen. Die dürfen wir an dieser Stelle nicht überfrachten. Deswegen sind wir klar für eine begrenzte Auskunftspflicht, wir sind aber nicht für eine generelle Auskunftspflicht.
Ich will an dieser Stelle noch einmal mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, warum wir nicht beim Koalitionsvertrag bleiben. Noch einmal: Dort stehen viele gute Regelungen, ich denke zum Beispiel an den Schutz gegen schwarze Schafe. Wir als Union haben ganz klar gesagt: Wir wollen die Mieterinnen und Mieter in unserem Lande vor denjenigen Vermietern schützen, die Modernisierungen als Instrument ganz bewusst missbrauchen, um sie aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren. Das ist nicht in Ordnung, da müssen wir klare Grenzen setzen. Wir als Union haben gesagt: Es muss einen Schadensersatzanspruch geben, das muss auch mit Mitteln des Ordnungsrechtes bekämpft werden. Das war die Forderung der Union. Das steht auch so im Koalitionsvertrag.
Bei dem, was wir aber jetzt vorgeschlagen bekommen, muss man auf die Ausgestaltung schauen. Was passiert denn am Ende, wenn über allen, auch den redlichen Kleinvermietern, das Damoklesschwert einer Bestrafung schwebt, weil die Regelung in der Praxis schwer handhabbar ist, weil sie Rechtsunsicherheiten mit sich bringt? Dann werden die allermeisten Vermieter sagen: Dann verzichte ich auf die Modernisierung, ich setze mich doch nicht der Gefahr eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100 000 Euro aus. – Und dann passiert hinterher gar nichts. Das wäre fatal, weil wir zum einen für unsere gesamtgesellschaftlichen Ziele des Klimaschutzes die energetische Sanierung brauchen und weil wir zum anderen auch altersgerechten Umbau in unserem Wohnungsbestand brauchen; denn wir leben in einer Gesellschaft, die altert. Im Jahre 2030 werden 6 Millionen Menschen über 80 Jahre in unserem Land leben. Dann brauchen wir einen Aufzug in den Gebäuden, dann brauchen wir altersgerecht umgebaute Bäder. Wenn wir das nicht schaffen und die Rahmenbedingungen nicht so gestalten, dass sich private Kleinvermieter angereizt und nicht abgeschreckt fühlen, Modernisierungen vorzunehmen, dann kann das nicht funktionieren. Deswegen ist die Regelung, die vorgeschlagen worden ist, nicht in Ordnung, meine Damen und Herren.
Wir sehen, dass die Modernisierungsumlage für viele Mieter ein Problem ist, weil sie zu einer Mietsteigerung führt. Deswegen wollen wir die Umlage von derzeit 11 Prozent auf 8 Prozent reduzieren. Wir haben uns gefragt: Wo stellt sich denn dieses Problem? Das ist vor allem in den Gebieten ein Problem, in denen Wohnungsknappheit herrscht – deswegen haben wir im Koalitionsvertrag auf die geltenden Kappungsgrenzen Bezug genommen –; denn nur dort ist am Markt jede Miete durchsetzbar. Dort müssen wir als Staat – das sage ich als jemand, der sich der sozialen Marktwirtschaft verpflichtet fühlt – soziale Sicherheit gewährleisten und Leitplanken einziehen. Da ist es dann auch richtig, die Modernisierungsumlage auf 8 Prozent zu senken. Das gilt aber nicht deutschlandweit flächendeckend, weil es andere Gebiete in Deutschland gibt, in denen es diese Problematik gar nicht gibt. Hier müssen wir noch einmal sehr genau hinschauen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Punkte zur Mietpreisbremse sagen. Das Instrument Mitpreisbremse als solches ist umstritten. Wir können noch nicht genau sagen, welche Wirkung die Mietpreisbremse hat. Es gibt unterschiedliche Studien dazu. Hier wollen wir evaluieren. Außerdem ist mittlerweile eine Klage zur Mietpreisbremse beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Es läuft derzeit ein Verfahren, durch das die Verfassungsgemäßheit dieses Instruments überprüft wird. Wir haben gesagt: Wir wollen die Mietpreisbremse evaluieren und nur minimalinvasiv an vielen kleinen Stellschrauben etwas ändern, aber nicht das Instrument als solches noch einmal anpacken. Deshalb haben wir die begrenzte Auskunftspflicht und keine generelle Auskunftspflicht in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben.
Wir haben die Anforderungen an eine Rüge vonseiten des Mieters geändert; denn wir sehen, dass die Rüge für viele Mieter eine Hürde ist. Wir wollen die Anforderungen an eine Rüge erleichtern. Hier sind wir tätig. Aber insgesamt wollen wir die Evaluation nicht infrage stellen. Wir werden uns im Laufe dieses Jahres selbstverständlich weiter mit diesem Thema beschäftigen.
Meine Damen und Herren, wir haben viele gute ausgewogene Vorschläge im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart. Wir müssen jetzt langsam in die Umsetzung kommen. Ich hoffe sehr, dass das Bundesjustizministerium zu konstruktiven Gesprächen bereit ist.
Die Vorschläge der Linken, liebe Frau Lay, brauchen wir nicht.
Sie sind nämlich an vielen Stellen kontraproduktiv. Das gilt etwa für die Abschaffung der Mietpreisbremse. Die bestehenden Ausnahmen wollen Sie alle nicht.
Bei umfassenden Modernisierungen geht es auch um den Klimaschutz. Sie sagen: Das können wir den Mietern nicht zumuten, das brauchen wir nicht. Das heißt, wir werden unsere Klimaschutzziele nicht einhalten. Wir werden auch unsere Ziele beim altersgerechten Umbau nicht erreichen können, wenn wir die Ausnahmen abschaffen. Außerdem werden wir unser grundlegendes Ziel, nämlich mehr neue und bezahlbare Wohnungen zu bauen, nicht erreichen können, wenn wir die Ausnahme für den Neubau von der Mietpreisbremse ebenfalls abschaffen. Deswegen ist Ihr Vorschlag am Ende absolut kontraproduktiv.