Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ bzw. „bezahlbare Mieten“ ist für alle Fraktionen dieses Hohen Hauses ein wichtiges Thema. In Deutschland leben im europäischen Vergleich viele Menschen zur Miete. Ja, wir alle hier wollen, dass die Mieter in qualitativ guten und vor allem auch bezahlbaren Wohnungen leben. Aber das, was die Linken hier als Lösung vorlegen – eine Erweiterung der Auskunftspflicht für Vermieter, die Abschaffung der Rügepflicht für Mieter und die Einführung einer sogenannten echten Mietpreisbremse –,
ist allgemein und, wenn man ins Detail geht, auch im Konkreten ungeeignet, diesem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu behalten, irgendwie näherzukommen.
Wie wir gesehen haben – das wurde vorhin auch von Frau Lay angesprochen –, sind die Mieten in Ballungsgebieten unter der jetzt gültigen Regelung unvermindert angestiegen. Die Linke-Fraktion schreibt dazu richtigerweise, dass in einigen Städten die derzeit gültige Mietpreisbremse den Preisanstieg sogar kurzfristig beschleunigt hat.
Statt nun von diesem Modell Abstand zu nehmen, macht man munter weiter. Es müsste doch auch den linken Ideologen so langsam dämmern, dass man mit Mietpreissozialismus kein einziges Problem wirklich nachhaltig lösen kann.
Wer 1990 in den neuen Bundesländern unterwegs war und sich da mal umgesehen hat, der konnte erkennen, was sozialistische Wohnungsbaupolitik anrichtet. So ein Desaster wollen wir nicht noch mal erleben.
Es ist Ihnen von der Linksfraktion, diesen Themenbereich betreffend, jegliche Lösungskompetenz abzusprechen.
Das zeigen Ihre Entwürfe und Vorschläge. Was mich aber besonders stört: Es findet sich in Ihren Entwürfen kein lobendes Wort zur positiven sozialen Funktion, die Vermieter in diesem Land einnehmen. Es findet sich kein lobendes Wort dafür, dass Vermieter anderen Menschen ihr Eigentum zur Verfügung stellen, damit Mieter darin leben können.
Ihre Anträge zeigen ein ideologisch verbrämtes Bild, wonach der böse, gierige Eigentümer einer Immobilie das ausschließliche Ziel verfolgt, Mieter auszubeuten, was sich zum Beispiel in Formulierungen wie „Vermieter machen sich die Vorteile des angespannten Wohnungsmarktes in vielen Städten zunutze“ zeigt.
Das klingt wie ein Ruf aus der Gruft des Klassenkampfs.
Das sollte doch mittlerweile endgültig erledigt sein. Der Sozialismus ist tot, töter kann er nicht sein.
Hören Sie endlich auf, verschiedene Gruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen! Viele hier, wir von der AfD, werden mit Sicherheit nicht dafür sorgen, dass der Sozialismus wieder aufersteht. Da können Sie sicher sein.
Die Anträge und der Gesetzentwurf der Linken sind schon erstaunlich. Die Linke-Fraktion stellt fest, dass sich ein Großteil der Vermieterinnen und Vermieter nicht an die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse hält. Tja, warum wohl nicht? Deshalb nicht, weil die Mietpreisbremse zu viel Bürokratie mit sich bringt? Deshalb nicht, weil die Mietpreisbremse eine zu starke Beschränkung der Privatautonomie bedeutet.
Was bieten die Linken an Lösungen an?
Noch deutlich mehr Bürokratie und eine noch stärkere Beschränkung der Privatautonomie.
– Dazu komme ich noch.
Wie hat Albert Einstein einmal gesagt? Die Definition des Wahnsinns ist, immer dasselbe zu tun und ein anderes Ergebnis zu erwarten.
Ein Beispiel für die Richtigkeit dieser Aussage beraten wir gerade.
Kommen wir nun zu den konkreten Vorhaben der Linken:
Die Linke will die Bundesregierung unter Ziffer 1 auffordern, eine Verpflichtung für Vermieter zu begründen, „die Höhe der Vormiete sowie alle für die Bestimmung der zulässigen Miethöhe maßgeblichen Informationen“ den Mietern bei Vertragsabschluss offenzulegen.
In Ziffer 4 wird gefordert, eine „Streichung der Ausnahmen“ von der Mietpreisbremse herbeizuführen, wie „sie für umfassend modernisierte Wohnungen, Neubauwohnungen und Vormieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gelten“.
In Ziffer 5 fordert man „die Einführung der bundesweiten Gültigkeit der Mietpreisbremse“. Das ist der größte Blödsinn.
In den Ziffern 6 und 7 fordert man die „Festsetzung der zulässigen Höchstmiete bei Neuvermietung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die ggf. niedrigere Vormiete“ bei gleichzeitiger „Entfristung der Mietpreisbremse“.
Was hat das für Folgen? Erst einmal: Die Pflicht zur Offenlegung sämtlicher maßgeblicher Informationen bei Vertragsschluss ist eine völlig überzogene Bürokratiepflicht für Vermieter. Der Vermieter muss ungefragt Auskünfte zur ortsüblichen Vergleichsmiete einholen und hierüber Rechenschaft ablegen. Sämtliche Informationen zur zulässigen Miethöhe anhand der Orientierungshilfe der Mietpreisspiegel bei jeder Neuvermietung einzuholen, ist nur mit erheblichem organisatorischen Aufwand möglich. Ich will hier nur mal auf das Problem der Sonderausstattung verweisen; da ist das alles nicht so einfach.
Wenn sich ein großer Teil der Vermieter in der Bundesrepublik schon heute nicht an Regelungen der Mietpreisbremse hält, wird sich dieser Teil erst recht nicht daran halten, den Mieter umfassend über ortsübliche Vergleichsmiete und Vormiete aufzuklären. Ein Beitrag, sich rechtstreu zu verhalten, ist Ihr Vorschlag hier nicht.
Vor allem kann dann das eintreten, was hier in Berlin als der „Kreuzberg-Effekt“ bezeichnet wird, nämlich dass Vermieter überhaupt keinen unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum mehr abschließen, sondern nur noch Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch zur Verfügung stellen: an Partygäste, Touristen usw.
Kommunale Satzungen, die die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch untersagen oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen, greifen schon heute de facto als Regulativ nicht, weil sich viele Vermieter oder Untervermieter daran nicht halten und das nicht kontrollierbar ist. Im Ergebnis – wen wundert das bei den Linken? – würde das Vorhaben der Linken den Wohnungsmangel für unbefristete Mietverhältnisse weiter beschleunigen.
Dann zum Problembereich der Streichung der Ausnahmen von der Mietpreisbremse für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauwohnungen.
Da stellt sich doch die Frage: Welchen Anreiz sollen Investoren und Vermieter haben, Neubau zu schaffen, wenn sie diesen nur zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten können? Und: Wo nicht neu gebaut wird, kann auch nichts vermietet werden. Eine Verringerung des Anreizes, Neubau zu schaffen, ist also völlig kontraproduktiv. Dadurch erhöht man das Angebot an Wohnraum nicht.
Jetzt zum Thema „Einführung der bundesweiten Gültigkeit der Mietpreisbremse“.
Es ist schon erstaunlich, wie sich die Linksfraktion über verfassungsrechtliche Hürden hinwegsetzt. Die Linke und übrigens auch die Union sollten sich einmal dringend mit den Beschlüssen des Landgerichts Berlin vom 14. September 2017 und vom 7. Dezember 2017 auseinandersetzen. Aus der Sicht des Landgerichts Berlin
verstößt die Mietpreisbremse, und zwar die jetzige, gegen Artikel 80 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Die Begründung des Landgerichts Berlin würde bei einer bundesweiten Einführung einer Mietpreisbremse in einem entscheidenden Punkt genauso gelten:
Die Vermieter in den unterschiedlichen Regionen sind, wenn man von der ortsüblichen Vergleichsmiete als Maßstab ausgeht, unterschiedlich stark betroffen.
Denn eine typisierende, pauschalisierende Belastungsregelung trifft die Vermieter in Kommunen mit einer vergleichsweise niedrigen ortsüblichen Vergleichsmiete erheblich härter als in Kommunen mit einer vergleichsweise hohen ortsüblichen Vergleichsmiete.
Es heißt in dem Beschluss vom 7. Dezember: „Diese ungleichen Belastungsfolgen“ einer Mietpreisbremse „stehen in einem krassen Missverhältnis zu den mit der gesetzlichen Typisierung verbundenen Vorteilen und begründen deshalb zur Überzeugung der Kammer des Landgerichts Berlin einen verfassungswidrigen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.“ Das ist mit ein Grund, weshalb wir eigentlich ganz grundsätzlich gegen diese Art der Regulierung durch eine Mietpreisbremse sind.
Es ist hierzu noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen.
– Bitte?
Es ist noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergangen. Das ist ja noch in der Schwebe.