Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem meiner letzten Beiträge zum Thema Mietpreisbremse habe ich bereits darauf hingewiesen, dass man ein totes Pferd nicht mehr reiten kann. Genau das versucht die Regierung jedoch mit diesem Gesetzentwurf, mit dem man die bereits gescheiterte Mietpreisbremse verbessern will. Dabei sagt einem bereits der gesunde Menschenverstand, dass man über eine Änderung der Rechtslage nichts an der tatsächlichen Situation auf dem Mietwohnungsmarkt ändern kann. Diese Situation ist durch eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, besonders in den Ballungsgebieten, geprägt. Die am Markt real wirkenden Kräfte werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Sie werden auch nicht wesentlich zu beeinflussen sein. Momentan bewirkt die Mietpreisbremse genau das Gegenteil von dem, was sinnvoll wäre.
Sie verhindert bereits in ihrer jetzigen Form den dringend notwendigen Neubau von Wohnungen durch private Investoren. Nur das würde die reale Lage verändern, nur das würde zu einer Verbesserung führen.
Da kann man nur sagen: Bauen, bauen, bauen ist das Gebot der Stunde.
Die in diesem Entwurf enthaltenen Regelungen verursachen zudem eine Fülle an neuer Bürokratie. Dieses Mehr an Bürokratie macht es für Vermieter wenig attraktiv, ihre Wohnung oder ihr Haus überhaupt länger als nur zum vorübergehenden Gebrauch als Wohnraum zu vermieten. Die geplante Einführung von Informationspflichten für den Vermieter bringt außer Aufwand überhaupt nichts. Was will ich denn als Mieter, der dringend eine Wohnung braucht, tun, wenn der Vermieter seiner Informationspflicht nicht nachkommt? Rechtstreue einfordern? Vor Gericht ziehen? Was bringt denn das? Der Entwurf berücksichtigt doch gar nicht das Machtgefälle zwischen Mieter und Vermieter. Das kann er auch nicht, weil das Machtverhältnis keinen rechtlichen, sondern einen tatsächlichen Hintergrund hat.
In die richtige Richtung geht es, dass die Kosten für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten mit zu wenig Wohnraum für die Bevölkerung nur noch in Höhe von 8 Prozent statt wie bisher in Höhe von 11 Prozent auf die Mieter umgelegt werden können. Aber warum sollen weiterhin die Länder festsetzen, wann die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde besonders gefährdet ist? Das sollte für meine Begriffe der Bund übernehmen.
Im Hinblick auf die geplante Änderung von § 559d Satz 1 Nummer 3 BGB und von § 6d des Wirtschaftsstrafgesetzes fällt negativ auf, dass die Formulierung „erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters“ ausgesprochen unbestimmt ist. Die geplante Vorschrift ist ein völliger Missgriff.
Wann ist eine bauliche Veränderung in einer Weise durchgeführt, dass sie geeignet ist, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen des Mieters zu führen? Jeder Mieter, der nach einer baulichen Veränderung nicht zufrieden ist oder schlichtweg seinem Vermieter eins auswischen will, kann nunmehr in seiner Anzeige behaupten, er sei einer erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastung ausgesetzt gewesen. Leute, da wird viel Arbeit auf die Ordnungsämter zukommen, wenn sie dann die Zweckmäßigkeit von Bauarbeiten beurteilen sollen! Viele Ämter werden davon absehen, die angezeigten Taten zu verfolgen, weil im Ordnungswidrigkeitenrecht der Opportunitätsgrundsatz gilt. Dann macht man nämlich lieber gar nichts, als riesigen Aufwand bei der Tatsachenermittlung zu betreiben.
Besser wäre es, an das subjektive Befinden des Mieters zum Beispiel in gesetzlicher Analogie zu § 559 Absatz 4 BGB anzuknüpfen. So wäre es möglich, dass der Mieter schon ab Kenntnis der geplanten Modernisierung seinen Vermieter anspricht und ihm sagt, die Folgen der baulichen Modernisierung träfen ihn hart und brächten ihm keinen Vorteil. Dann könnte sich der Vermieter hierauf einstellen, und die Nachweisbarkeit im Verfahren wäre auch einfacher.
Zu dem Antrag der Linken sei nur so viel gesagt: Frau Wagenknecht hat auf dem Bundesparteitag der Linken in Leipzig darauf hingewiesen, dass inzwischen mehr Arbeitslose und Arbeiter, auch solche mit Gewerkschaftsbuch, ihr Kreuz bei der AfD als bei der SED-Nachfolgepartei machen.
Da Sie offenbar die Hoffnung aufgegeben haben, noch als Vertreter der Arbeiter punkten zu können, stürzen Sie sich seit Monaten mit immer neuen Anträgen auf das Thema Miete und sehen gar nicht, dass Sie sich dabei noch mehr entlarven. Niemand mit Verstand will einen Einstieg in eine sozialistische Wohnraumbewirtschaftung.
Welche Qualität das Wohnen im Sozialismus hatte, konnte man in der DDR sehen. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.
Vielen Dank.