Sie haben gerade die RtoP angesprochen, die Schutzverantwortung. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es gibt diese Schutzverantwortung nicht als internationale Norm. Das hätten zwar die Grünen und einige bei den Sozialdemokraten ganz gerne, aber es gibt sie nicht als Norm – weder völkergewohnheitsrechtlich noch in der UN-Charta. Insofern ist es abwegig, mit dem Argument der Schutzverantwortung eine völkerrechtsfragwürdige Argumentation zu liefern. Das ist völlig daneben. Schauen Sie sich noch einmal das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages an. Sie lernen daraus, vielleicht auch für die Zukunft. Der Autor hat ja nicht nur seine Meinung wiedergegeben, sondern er hat den aktuellen Stand der Völkerrechtsdebatte reflektiert.