Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine Damen und Herren! In meiner Heimatstadt Nürnberg wird seit 1995 alle zwei Jahre der Internationale Nürnberger Menschenrechtspreis vergeben. Im letzten Jahr – und das war das einzige Mal in all den Jahren – musste die Identität des Preisträgers geheim bleiben. „Caesar“ – er wurde in der Debatte heute schon erwähnt – ist der Deckname eines syrischen Militärfotografen, der es geschafft hat, Fotos aus syrischen Folterkellern herauszuschmuggeln – Beweise, 28 000 Fotos.
Viele dieser Fotos sind nur sehr schwer zu ertragen. Es sind Fotos von ausgemergelten, verstümmelten Leichen von Menschen, die in syrischen Gefängnissen durch Folter, Hinrichtung, Krankheit und Unterernährung getötet wurden.
„Caesar“ versteckt sich irgendwo in Europa. Ich empfinde große Hochachtung für Menschen, die ihr Leben riskieren, um Verbrechen zu dokumentieren, egal wer diese Verbrechen begangen hat,
ob IS, Regierungstruppen, Polizei, sonstige Milizen, welche Länder auch immer, damit diese Verbrechen nicht straflos bleiben – auch nicht in Syrien.
Straflosigkeit bedeutet eine zusätzliche Verhöhnung der Opfer. Die Angehörigen, die traumatisierten Überlebenden, sie alle ertragen ein Leben voller psychischer und physischer Schmerzen, während die Täter frei herumlaufen. Das dürfen wir nicht zulassen; denn Versöhnung oder auch nur eine friedlichere Zukunft kann so niemals vorangebracht werden.
Ein Anfang ist gemacht. Die Gruppe um „Caesar“ hat die Bilder 2017 dem Generalbundesanwalt übergeben; er ermittelt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Einige dieser Täter leben vielleicht mittlerweile in Deutschland. Den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssen syrische Täter nicht fürchten; Syrien hat das Römische Statut nicht unterzeichnet. Der UN-Sicherheitsrat blockiert, dass es dennoch zur Anklage kommen könnte. Leider blockiert auch Russland. Wir müssen versuchen, diese Blockade zu brechen.
Deutschland ist eines der Länder, in denen das Weltrechtsprinzip gilt. Unser Strafgesetz sieht vor, dass Kriegsverbrecher und Folterer hier vor Gericht gestellt werden können, auch wenn die Taten nicht in Deutschland verübt wurden. Das wollen, das müssen wir tun. Wir sind auch nicht alleine: Schweden, Frankreich, Österreich, in all diesen Ländern wird gegen syrische Täter ermittelt.
Syrien, das bedeutet – das wurde heute schon gesagt; ich glaube aber, man muss es immer wieder sagen – geschätzt 500 000 Tote, 1,5 Millionen Menschen mit bleibenden Verletzungen und ungefähr 12 Millionen Flüchtlinge. Hinzu kommen unzählige Opfer sexueller Gewalt, meist Frauen, aber auch Männer. In Syrien wurde systematisch sexualisierte Gewalt eingesetzt, um Geständnisse oder Informationen zu erpressen, als Bestrafung oder einfach, um oppositionelle Gemeinschaften zu terrorisieren, so heißt es in einem Bericht der Vereinten Nationen. Das alles darf nicht ungesühnt bleiben.
Es gibt viele Hebel, an denen wir ansetzen können und die im Antrag der Grünen auch genannt werden. Ich finde es sehr wichtig, international und national an diesem Thema dranzubleiben. Deutschland darf kein sicherer Hafen für IS-Verbrecher, für Assads Folterknechte und für Vergewaltiger sein.
Vielen Dank.