Herr Kollege Dehm, Ihre Bemerkung in Bezug auf das Lackieren von Fußnägeln empfinde ich angesichts vieler Tausend toter Kinder im syrischen Bürgerkrieg und vieler Millionen Menschen auf der Flucht als zynisch.
Ich stelle im Weiteren fest, dass Sie nicht auf meine völkerrechtlichen Beweggründe reagiert haben,
sondern zunächst einmal eine völlige Nebelkerze geworfen haben, indem Sie jetzt den Fall Libyen ansprechen, und darüber hinaus über die Frage einer Nachkriegsordnung in Syrien sprechen.
Der Fall Libyen ist nicht mit dem Fall Syrien vergleichbar. Was Syrien betrifft, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ja, wir brauchen eine Nachkriegsordnung für Syrien. Wir brauchen auch eine Anklage der Kriegsverbrecher, die Giftgasattacken in Syrien zu verantworten haben, vor einem internationalen Strafgerichtshof.
Das muss die Antwort der Weltgemeinschaft sein, und das sollten Sie thematisieren.
Abschließend, Herr Präsident: Wir brauchen eine Nachkriegsordnung für Syrien. Das wird ein langer Weg für die Weltgemeinschaft werden. Wir brauchen eine strafrechtliche Verantwortung für die Täter. Wir brauchen auch eine Unterstützung derjenigen Akteure, die weltweit Beweise sammeln. Wir brauchen aber auch eine Unterstützung der Strukturverfahren in Deutschland gegenüber Kriegsverbrechern, weil: Recht darf dem Unrecht nicht weichen. Wir müssen dem humanitären Völkerrecht zur Geltung verhelfen. Wir müssen das Morden beenden, und wir müssen dafür sorgen, dass sich auch diese Blockade im UN-Sicherheitsrat auflöst, damit die Weltgemeinschaft gegenüber diesem Gräuel mit einer Stimme spricht.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/2470, 19/2518, 19/1876 und 19/2513 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Ich nehme an, Sie sind damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.