Wer macht hier was nach? – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt 23.51 Uhr. Zu vorgerückter Stunde – sozusagen am Ende des Tages – beschäftigen wir uns jetzt mit einem Gesetzentwurf, auf dessen rechtzeitige Verabschiedung viele Berufungs- und Revisionsrichter in der Zivilgerichtsbarkeit warten. Sie können beruhigt sein. Auch diesmal wird er kommen, und die AfD wird auch zustimmen, weil es eine andere Alternative ja überhaupt nicht gibt.
Damit kann es aber nicht sein Bewenden haben – der Kollege Fechner hat schon darauf hingewiesen –; denn auch die Verlängerung der am 30. Juni 2018 auslaufenden Regelung wird am Grundproblem nichts ändern. Die Verlängerung ist nämlich nur die abermalige Verlängerung eines Provisoriums. Wir brauchen aber eine abschließende, endgültige und wirksame Lösung.
Dafür sind verschiedene Vorschläge gemacht bzw. in der Anhörung der Sachverständigen diskutiert worden. Eine Sache ist dabei ein bisschen außen vor gelassen worden – die möchte ich hier kurz ansprechen –, nämlich die Rechtsschutzversicherung.
Für meine Begriffe wäre es ein ganz großes Entlastungsprogramm für die Zivilgerichtsbarkeit, wenn man die Rechtsschutzversicherung mehr unter Kontrolle bringen würde. Das weiß ich, weil ich spezialzuständig für Berufungsverfahren bei Verkehrsunfällen war. Ein sehr großer Prozentsatz – ich schätze, über die Hälfte – aller Berufungsverfahren wurde durch Rechtsschutzversicherungen finanziert, und ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Da wurde der größte Blödsinn eingeklagt und nach Klageabweisung in der Berufungsinstanz weiterverfolgt, manchmal auch noch mit dem Antrag, die Revision im Falle der Berufungszurückweisung zuzulassen. Dort läuft ein ganz großer Blödsinn, und es sollte möglich sein, hier irgendein Regulativ einzubauen.
Ähnliches gilt übrigens bei der Prozesskostenhilfe. Auch hier sollte man andere Wege gehen. Ein ganz einfacher Weg bestünde darin, die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Rechtspfleger zu übertragen. Dadurch würde etwas genauer auf die Leistungsfähigkeit der Antragsteller gesehen werden.
Als Letztes – ich habe ja nicht so viel Redezeit –
sollte man vielleicht auch an die Einführung einer Missbrauchsgebühr analog zu den Vorschriften zum SGB und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes denken. Damit kann man offensichtlich unbegründete Rechtsmitteleinlegungen sanktionieren.
Bei der Anhörung der Sachverständigen wurde auch deutlich, dass wir immer noch eine Mindestbeschwer brauchen. Insofern muss man daran wohl festhalten. Ob das allerdings 20 000 Euro sein müssen, weiß ich nicht.
Ich sehe hier die Lampe leuchten. – Wir stimmen dem Gesetzentwurf jedenfalls zu.
Danke schön.