Frau Kollegin Rottmann, Sie haben die Frage gestellt, warum die Eingangszahlen bei den unteren Gerichten zurückgehen, und behauptet, darauf gebe es keine Antwort. Doch, darauf gibt es eine Antwort. Eine Antwort ist nämlich das Internet. Die Menschen haben gerade bei kleinen Streitigkeiten in einem deutlich höheren Maße als früher Zugang zum Recht, und sie führen einfache Rechtsstreitigkeiten nicht mehr, wohl aber komplexe Streitigkeiten. Das sind die, die zum BGH gehen. Das ist dann auch einer der Gründe, warum wir hier eine Diskussion darüber haben, ob die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde noch einmal befristet verlängert werden soll.
Um es deutlich zu sagen: Ich würde mir wünschen, wir müssten über keine Grenzen nachdenken und jeder könnte unbegrenzt vor den Gerichten klagen. Aber wir haben Ressourcen, die begrenzt sind, und deshalb geht das so nicht.
Noch richtiger und wichtiger wäre es, wenn wir nur bei einer einzigen Instanz bleiben könnten, sodass die erste Entscheidung die richtige Entscheidung ist. Denn jede Berufung, jede Revision kostet zusätzliches Geld für die Parteien, kostet Zeit, und eine Partei muss auf die richtige Entscheidung, die vielleicht auch nur vermeintlich richtige Entscheidung, länger warten.
Weil die zweite Instanz auch verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsweggarantie als Rechtsschutzinstrument nicht zwingend geboten ist – der Kollege Ernst von den Linken ist nicht da; mit ihm habe ich immer wieder darüber gestritten –, habe ich auch im Zusammenhang mit TTIP und CETA gesagt: Wir brauchen nicht zwingend eine zweite Instanz. Wir brauchen eine richtige Entscheidung. Deshalb – weil wir eine Rechtsschutzgarantie nur in Bezug auf eine Instanz haben – kann auch nicht davon die Rede sein, dass die Grenze, um die es hier geht, eine willkürliche Grenze ist; schließlich mussten wir gerade diese zweite Instanz nicht einräumen.
In der Tat, wenn wir uns vor Augen führen, dass 10 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich sind – theoretisch könnte das auch bei den Beschwerden unterhalb dieser Ebene der Fall sein –, dann sollten wir über die Frage nachdenken – mit Blick auf den Antrag der Grünen sage ich, darüber werden wir auch nachdenken –, ob es irgendwelche Alternativen gibt, um sozusagen dieses Restproblem des fehlenden Rechtsschutzes zu lösen. Ein Problem gehen wir gerade an: Das ist die Musterfeststellungsklage. Denn da geht es natürlich um die Frage, wie in vergleichbaren Fällen von grundsätzlicher Bedeutung Recht durch die Instanzen besser gewährleistet werden kann.
Ich will noch zwei weitere Punkte nennen, über die man nachdenken könnte. Kostenregelungen könnten ein Ansatz sein – der Kollege hat das eben schon angesprochen –, dass man etwa dann, wenn man die jetzige Wertgrenze nicht beibehalten möchte, sagt: Ein Mindeststreitwert von 20 000 Euro ist kostenrelevant. Man kann auch über die Frage nachdenken, ob der Streitwert isoliert für die Revisionszulassung im Hinblick auf andere, parallele Verfahren nach oben gesetzt werden kann. Insofern: Möglichkeiten gibt es. Ich bin am Ende.
Vielen Dank. – Vier Sekunden schenke ich Ihnen.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2500, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/1686 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP und AfD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Fraktion der Grünen der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Gesetzentwurf angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge.
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/2561. Wer stimmt für diese Entschließung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung von Linken und AfD abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2562. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linken bei Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.