Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss der Debatte bitte noch einmal die Sachlage korrekt einordnen.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes einen verfassungsmäßigen Auftrag haben, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Aus diesem Auftrag heraus haben wir, wie ich meine, ein sehr kluges System der Parteienfinanzierung etabliert, welches zum einen auf einer staatlichen Teilfinanzierung fußt und zum anderen auf der Beibringung der Mittel durch die Parteien über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Im Rahmen dieser Parteienfinanzierung gibt es übrigens eine doppelte Grenze: Die Zuwendungen der Parteien können staatlicherseits nur so hoch sein, wie die Parteien selbst Eigenmittel erwirtschafteten, und die Gesamtsumme für die Parteien darf eine Obergrenze nicht übersteigen.
Dieses System führt dazu, dass zum einen eine zu starke Abhängigkeit der Parteien von großen Spendern und damit von Monostrukturen verhindert wird, und es wahrt auf der anderen Seite auch die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahrnehmung ihres verfassungsgemäßen Auftrags, weil die Parteien Gelder auch entsprechend der Anzahl ihrer jeweiligen Wählerstimmen bekommen.
Wir wollen an diesem bewährten System festhalten, weil es dazu geführt hat, dass wir eine stabile demokratische Kultur haben und sich unsere Parteienlandschaft so etabliert hat, dass wir seit über 70 Jahren eine starke Demokratie haben. Ich glaube, es ist wert, dass wir auch das heute mal betonen.
Viele andere europäische Staaten, gerade solche mit einem Verhältniswahlrecht, haben wesentlich instabilere Verhältnisse. Viele Menschen in demokratischen Staaten wären froh, wenn sie diese stabilen Verhältnisse hätten. Verhältnisse sind immer auch ein Abbild der jeweiligen Struktur.
Hier geht es um die Frage: Wie gehen wir mit der Struktur der Parteienfinanzierung um, und wie diskutieren wir auch darüber? Ich glaube, es ist nicht in Ordnung, dass Vertreter von Parteien selbst das Ansehen der Parteien beschädigen und sie delegitimieren, indem sie einfach holzschnittartige Kritik anbringen, indem sie so tun, als ob die Parteien die Gierigen wären. Dabei sind wir diejenigen, die die demokratische Kultur in unserem Land voranbringen, sich der Kritik stellen, sich dem Wähler stellen und dafür sorgen, dass parlamentarische Demokratie auch funktionieren kann.
Meine Damen und Herren, es geht jetzt um die Frage, wie wir vor dem Hintergrund sich wandelnder Verhältnisse die Parteifinanzen neu ordnen. Maßstab ist für uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992. Darin fordert das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte absolute Obergrenze.
Es sagt aber auch, dass diese Obergrenze, wenn die bestehenden Verhältnisse einschneidende Veränderungen erfahren, auch verändert werden kann. Ich füge hinzu: Es ist eine Frage der Einschätzung des Gesetzgebers, ob sich die Verhältnisse geändert haben. Es sind in der Tat Verhältnisse angesprochen worden, die eine Neujustierung dieser Grenze notwendig erscheinen lassen.
Es geht einmal um die Frage, wie wir mit der Diskussion mit Bürgern in sozialen Netzwerken umgehen, mit starker Kritik, mit Fake News, mit dem Ansinnen der Parteien, auch direkt mit dem Bürger zu kommunizieren. Das kostet Geld und braucht Ressourcen. Wir müssen über neue Formen der Teilnahme und Partizipation innerhalb der Parteien sprechen:
Mitgliederentscheide zu fachlichen und zu sachlichen Themen.
Wir müssen auch darüber sprechen, dass die Parteien gerade auch bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum wesentlich höhere Kosten haben, gerade auch aufgrund von Auflagen der Ordnungsämter.
All das ist notwendig, und so sage ich: Ja, die Parteien brauchen ein Stück weit mehr Geld, um ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen.
Übrigens geht es um einen Betrag, der den Parteien ohnehin zustehen würde. Wenn man nämlich die Ansprüche der Parteien nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2017 – mit einer höheren Partizipation – addieren würde, lägen die Ansprüche der Parteien ohnehin bereits bei knapp 190 Millionen Euro. Das heißt also, mit diesem Gesetzentwurf wird den Parteien das zugestanden, was sie aufgrund des Wahlergebnisses und ihrer eigenen Bemühungen ohnehin bekommen müssten.
So muss man also im Endeffekt sagen: Die Kritik ist sehr wohlfeil, sie geht an der Sache vorbei.
Meine Damen und Herren, wir werden im Parteiengesetz weitere Änderungen vornehmen. Wir werden in der Tat über die Fragen sprechen müssen, wie wir Zuwendungen von dritter Seite, insbesondere in Wahlkämpfen, eindämmen, wie wir die Rechenschaftspflicht gerade auch in Bezug auf die Stückelung von Parteispenden verschärfen.
Wir werden über Fragen im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten sprechen müssen.
Wir werden über die Frage sprechen, wie die Finanzierung von Wahlwerbung
aus dem Ausland geregelt werden kann,
weil es nicht sein kann, dass aus dem Ausland Werbung für deutsche Parteien geschaltet wird. Das ist eine unzulässige Beeinflussung der Wahl,
und da machen wir nicht mit.
Meine Damen und Herren, wir werden nächste Woche im Innenausschuss eine Anhörung zu dem Thema haben
und es noch mal groß und breit im Deutschen Bundestag diskutieren. Die Kritik bzw. der Vorwurf, es würde hier nicht öffentlich darüber gesprochen, ist also nicht haltbar. Lassen Sie uns gemeinsam über diese Fragen diskutieren.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2509 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt dazu keine anderweitigen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen.