Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Heute beraten wir den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes, der ganz kurzfristig auf der Tagesordnung gelandet ist. Ich verweise auf die Geschäftsordnungsdebatte.
Ich will es ganz deutlich sagen: Das gesamte Verfahren ist eine einzige Provokation.
Bisher galt der Grundsatz, dass in Angelegenheiten der Parteienfinanzierung in der informellen Runde der Parlamentarischen Geschäftsführung dies in Ruhe vorbesprochen und nach außen transparent beraten werden kann.
Das Verfahren haben Sie von der CDU/CSU und SPD ohne Not aufgegeben, und Sie agieren hier mit der Arroganz der Macht. Das will ich Ihnen so deutlich sagen.
Unsere Fraktion und unserem Parlamentarischen Geschäftsführer ist erst nach der sehr späten abendlichen Vorlage des Gesetzentwurfs die volle Tragweite Ihres Vorhabens bekannt geworden.
– Der getretene Hund bellt. Sie wissen das. – Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass sogenannte Große Koalitionen der Demokratie abträglich sind. Die Macht wird genutzt, um unliebsamen Diskussionen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.
Bei Ihnen gilt das Prinzip „Wir machen es, weil wir es machen können“. Verantwortung gegenüber der demokratischen Gesellschaft sieht anders aus.
Haben Sie sich überhaupt Gedanken gemacht, wie das da draußen ankommt? Sie beabsichtigen, den Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung von zurzeit 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Die Vorredner haben es angesprochen.
Das kritisieren wir, nicht weil wir den grundgesetzlichen Auftrag der staatlichen Unterstützung der Parteien infrage stellen, sondern weil es hier um Steuermittel geht. Da hier das Parlament selbst entscheidet, stehen wir als Abgeordnete bei unseren Wählerinnen und Wählern – auch ich in Bielefeld – immer in der Pflicht der Rechtfertigung und Begründung.
Bei der Höhe von Sozialleistungen und Altersrenten legen Sie eine enorme Zurückhaltung an den Tag. Da könnte man doch wohl erwarten, dass Sie dies auch bei der Parteienfinanzierung tun.
Genau das tun Sie aber nicht. Das ist eine politische Unverschämtheit – um das deutlich zu sagen.
Als Grund für die Steigerung nennen Sie die Anforderungen der Digitalisierung. Nach diesem Vorgehen nimmt Ihnen das da draußen doch keiner mehr ab. Man könnte diesen Entwurf auch ein Gesetz zur Steigerung der Politikverdrossenheit nennen.
Dass Sie mich nicht falsch verstehen: Wenn man über Parteienfinanzierung spricht, müssen auch die Parteispenden auf den Tisch und transparent gemacht werden.
Nur dann können wir unseren Wählerinnen und Wählern über unser Tun und Handeln hier in Berlin offen und ehrlich Rechenschaft ablegen, ohne uns schämen zu müssen. Ich fühle mich da sehr in der Pflicht. Wir fordern als Partei seit langem nicht nur mehr Transparenz, sondern auch ein Verbot von Firmen- und Verbandsspenden an Parteien.
Um noch ein paar Dinge deutlich und klar beim Namen zu nennen – Herr Grosse-Brömer, Sie dürfen durchaus aufpassen –: Im Jahr 2016 flossen von den größten sechs Unternehmensspendern 2,4 Millionen Euro an die Parteien, darunter über 300 000 Euro von der Deutschen Vermögensberatung AG und einer ihrer Tochterfirmen. Hauptempfängerin war Ihre CDU, Herr Grosse-Brömer. Ein windiger und undurchsichtiger Strukturvertrieb – wohlgemerkt: die Deutsche Vermögensberatung AG –, der nach der Wende im Osten die Leute ausgenommen hat, teilt hier wahrscheinlich Provisionen aus. Wir, Die Linke, dagegen haben eine klare Beschlusslage, nach der wir solche Spenden nicht annehmen. Damit sind wir unabhängig und handeln gegenüber Konzernen auch deutlich unabhängig.
Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, noch einmal an Sie zu appellieren: Beenden Sie dieses beschleunigte Verfahren! Lassen Sie Ruhe einkehren! Wir haben hier viele Beiträge gehört. Lassen Sie uns in Ruhe darüber reden! Im Übrigen grüße ich alle Delegierten und Gäste unseres Bundesparteitages in Leipzig.