Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja hinreichend bekannt, dass die 2017 im EEG eingeführten Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften krachend gescheitert sind und deswegen auch zurückgenommen werden mussten. Sie waren zu weit gegriffen. Man konnte ohne BImSchG-Genehmigung und mit einer Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Jahre an den Ausschreibungen teilnehmen. Das wurde, wie eben schon ausgeführt, entsprechend zweckentfremdet. Profitiert haben vor allem als Bürgerenergiegesellschaft getarnte Großunternehmen und nicht Bürgerenergiegesellschaften in der Form, wie sie eigentlich angedacht waren, also solche, in denen sich Bürger in kleinen Gesellschaften zusammenschließen.
Jetzt stehen wir heute leider wieder hier, allerdings unter Zeitdruck; das wurde eben schon mehrfach bemängelt. Wir überlegen uns: Wie machen wir das jetzt? Denn schon im August 2018 stehen die nächsten Ausschreibungen an, und wir müssen heute hier im Hauruckverfahren darüber entscheiden, wie wir damit umgehen. Die Koalition hat es leider nicht geschafft, dieses Problem eigenständig zu lösen. Nein, man bedient sich jetzt eines Gesetzentwurfs aus dem Bundesrat und eines Änderungsantrags der Koalition.
Ich möchte Ihnen aber schon einmal die Schweißperlen von der Stirn nehmen: Wir werden dem zustimmen, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, dass wir nicht wollen, dass diese Privilegien weiter um sich greifen. Deswegen liegt uns an einem Aussetzen dieser Sonderregelungen.
Mir stellen sich hier allerdings zwei persönliche Fragen.
Erstens. Warum machen wir es in diesem Hauruckverfahren, warum machen wir dieses Eilverfahren?
Bis jetzt sind EEG-Reformen permanent durch den Bundestag durchgetrieben worden. Das scheint Methode zu haben und zur Gewohnheit zu werden. Das Problem war ja schon lange bekannt. Nordrhein-Westfalen hat doch schon im Januar den Antrag in den Bundesrat eingebracht. Also hätte man schon längst reagieren können.
Und Ihr Änderungsantrag beweist, wie uneinig Sie sich in der Koalition darüber sind, zu definieren, wie ein weiterer Ausbau erfolgen soll. Wir haben hier auch unterschiedliche Ansichten über den künftigen Ausbaupfad. Es herrscht offensichtlich auch Uneinigkeit über die Definition eines netzsynchronisierten Ausbaus. Sonst hätten Sie es ja anders gelöst. Ich sage Ihnen nur eins: Wenn vor der Sommerpause noch weitere Gesetzentwürfe in diesem Hauruckverfahren durchs Parlament getrieben werden sollen, dann können wir das auf Dauer nicht mittragen; denn so darf eine Regierung nicht mit dem Parlament umgehen.
Die zweite Frage, die sich mir stellt, bezieht sich auf Ihren Antragstext. Im Juni 2020 wollen Sie eine ausgewogene und dauerhafte Lösung für die Aussetzung schaffen. Meine Frage ist: Warum machen wir das denn nicht sofort? Lassen Sie uns doch diesen Unsinn endlich abschaffen! Wir beschließen hier heute einen kleinen Baustein, ein Mosaiksteinchen in einem großen Mosaik, das Energiewende heißt. Doch die Konturen sind für den Betrachter völlig verzerrt. Niemand kann das mehr nachvollziehen. Wie oft haben wir die Energiewende nachjustiert? Wie oft sind Fehlentscheidungen korrigiert worden?
Ständiges Herumdoktern führt zu Unsicherheiten auf beiden Seiten. Deswegen plädiere ich dafür: Lassen Sie uns dieses System grundlegend reformieren! Lassen Sie uns endlich aus der Kosten- und Subventionsspirale aussteigen!
Vielen Dank.