Wir machen das bilateral. – Eine weitere Voraussetzung, die uns wichtig war, ist, dass der Verbraucherverband im Wesentlichen und ganz deutlich im Verbraucherinteresse und nicht gewerbsmäßig tätig ist und deswegen seine Tätigkeit im Wesentlichen in der Beratung von Verbrauchern besteht.
Die weitere Voraussetzung, die uns wichtig war, ist, dass die Musterfeststellungsklage nicht zum Zweck der Gewinnerzielung betrieben wird. Ich glaube, das ist auch eine Selbstverständlichkeit.
Des Weiteren dürfen Verbände nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel als Zuwendung von Unternehmen beziehen. Das Gericht kann sogar verlangen, dass offengelegt wird, wie die konkrete Finanzierung des Musterverfahrens ist. Ich glaube, dass hiermit die Kollision von Verbraucher- und Unternehmensinteressen deutlich ausgeschlossen wurde. Ich glaube, das ist ein entscheidender Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Entwürfen und auch ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem, was die Europäische Union bisher vorgeschlagen hat. Dort ist das nämlich nicht ausgeschlossen. Auch darauf muss man vielleicht mal deutlich hinweisen. Da sind wir aus unserer Sicht deutlich weiter.
Mit diesen ganzen Voraussetzungen haben wir unserer Auffassung nach wesentliche Schritte gemacht, um dem Missbrauch vorzubeugen. Über einzelne Punkte kann man noch weiter reden.
Ein wesentlicher Punkt – darüber ist noch gar nicht in dieser Deutlichkeit geredet worden – ist, dass wir das Prozesskostenrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher massiv reduzieren. Hierauf hat der ADAC in seiner letzten Stellungnahme deutlich hingewiesen. Er hat eine kleine Musterrechnung gemacht. Wenn wir davon ausgehen, dass beim Dieselskandal zurzeit 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen sind und dass 5 Prozent der Betroffenen bereit wären, ihre Rechte im Individualverfahren einzuklagen, dann würden wir bei einem geschätzten Fahrzeugwert von 30 000 Euro im Falle einer Rückgabe und einem Streitwert von fast 3,75 Milliarden Euro ein entsprechend hohes Prozesskostenrisiko ersparen, und zwar für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Unternehmen. Ich glaube, das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber anderen Ideen.
– Och, Frau Künast, das machen wir gemeinsam.
– Nein, eben nicht. Bisher musste jeder individuell klagen. Also zahlt jeder seine Kosten selber. Und wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat, muss er es selber bezahlen. Und jetzt trägt es der Verbraucherschutzverband.
Er führt dieses Verfahren für ihn und erspart ihm die Prozesskostenrisiken. Ich glaube, das ist ein deutlicher Fortschritt. Was Sie sagen, Frau Künast, ist schlicht falsch.
Wir geben damit den durch VW geschädigten Dieselfahrern ein deutlich besseres Prozessinstrument zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand, gerade wenn sie nicht über die finanziellen Voraussetzungen verfügen. Die zum Jahresende drohende Verjährung kann auch ohne irgendwelche Sonderregelungen, die rechtlich vermutlich gar nicht möglich sind, gehemmt werden. Es gibt sicherlich den einen oder anderen Gesprächsbedarf; darüber haben wir geredet. Man kann über das Thema Befristung reden. Man kann über das Thema Streuschäden reden. Ich glaube, das ist selbstverständlich. Dazu haben wir am Montag auch eine Anhörung, und wir werden den entsprechenden Input mitnehmen. Ich glaube, wir werden am Ende des Tages einen sehr guten Gesetzentwurf in die zweite und dritte Lesung bringen.
Vielen Dank.