Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie weisen zu Recht darauf hin, dass heute mit dem Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit ein wichtiger Gesetzentwurf durch das Kabinett gegangen ist, der demnächst ja auch hier im Bundestag beraten werden wird.
Das Konzept des Brückenteilzeitgesetzes sieht nicht eine Unterscheidung nach verschiedenen Branchen vor, sondern dass diese Brückenteilzeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen mit über 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann. Bei Unternehmen mit einer Spanne von 46 bis 200 Arbeitnehmern soll diese Brückenteilzeit immer pro 15 Arbeitnehmer eine Person in Anspruch nehmen können. Ab 200 Arbeitnehmern soll dies möglichst für alle möglich sein, die es möchten.
Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, dass man nach bestimmten Branchen unterscheidet. Deshalb ist das auch nicht Sinn dieses Gesetzentwurfs.
Das Gesetz wird allerdings ganz besonders positiv für Frauen wirken, weil Frauen weitaus mehr in Teilzeit arbeiten und weitaus größere Probleme haben, wieder auf Vollzeit zu gehen, was ja auch ganz große Auswirkungen auf ihre Rentenansprüche und ihre Arbeitsbiografien insgesamt hat. Insofern wird das ein Gesetz sein, das besonders in den Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt sind – auch teilzeitbeschäftigt –, positiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirken wird.