Sehr geehrter Herr Kollege Strasser, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung begrüßt diesen Beschluss der Innenministerkonferenz ausdrücklich, das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Zentralstellenfunktion zu stärken und zu ertüchtigen. Ich möchte Ihrer Lesart insoweit widersprechen, als dass man aus diesem Beschluss meines Erachtens nicht die Konsequenz oder die Schlussfolgerung ziehen kann, dass dieser Aufgabe, dass das BfV die Zentralstellenfunktion im Verfassungsverbund einnimmt, bislang nicht Rechnung getragen worden wäre. Das ist sehr wohl der Fall.
Es gibt – Sie haben die Zusammenarbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum genannt – eine sehr kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den 16 Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat schon bislang eine Zentralstellenfunktion im Verfassungsschutzverbund unseres Landes eingenommen. Wenn die 16 Landesinnenminister nun in Quedlinburg den Beschluss fassen, diese Zentralstellenfunktion zu stärken und zu ertüchtigen, dann ist dies etwas, was wir seitens des Bundesinnenministeriums und seitens der Bundesregierung goutieren. Ich sehe hier durchaus in Zukunft noch stärkere Möglichkeiten seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den Landesämtern für Verfassungsschutz unterstützend unter die Arme zu greifen.
Sie haben insbesondere die Existenz kleinerer Landesämter für Verfassungsschutz angesprochen. Sie werden es nicht erleben, dass seitens der Bundesregierung irgendwelche Initiativen gestartet werden mit dem Ziel, dass Landesämter für Verfassungsschutz fusionieren. Aber Sie haben auch mitbekommen, dass es in kleineren Ländern durchaus Überlegungen gibt, die eigenen Landesämter mit anderen Landesämtern für Verfassungsschutz zu fusionieren. Wenn dies der Fall wäre und wenn dies vorangetrieben würde – wie gesagt, nicht auf Initiative der Bundesregierung –, dann würde dies durchaus seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgenommen werden. Es gibt auch Überlegungen, das eine oder andere Landesamt für Verfassungsschutz zur Disposition zu stellen. Auch hier gibt es seitens des Bundes bzw. der Bundesregierung wiederum keine entsprechende Initiative. Wenn aber ein Land für sich autonom diese Entscheidung trifft, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass in diesem Fall das Bundesamt für Verfassungsschutz in dem entsprechenden Bundesland die Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz übernimmt.
Vor diesem Hintergrund – um das abschließend zu sagen – gibt es großes Verständnis und große Sympathie seitens der Bundesregierung für diesen in Quedlinburg gefassten Beschluss.