Frau Ministerin, da ich befürchte, dass Sie meine Frage nicht beantworten können, ist, glaube ich, eher Staatssekretär Mayer gefordert. Die Innenministerkonferenz hat sich in der vergangenen Woche für eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausgesprochen. Wörtlich heißt es dazu im Protokoll der Innenministerkonferenz – ich zitiere –:
Sie begrüßt, dass die Funktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zentralstelle in der Struktur des bestehenden Verfassungsschutzverbundes in verschiedenen Handlungsfeldern stärker wahrgenommen werden soll und hält dies für einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verfassungsschutzverbundes.
Zitat Ende. – Jetzt läuft ja die Diskussion um die föderale Sicherheitsarchitektur. Herr Minister Seehofer hat zu Beginn seines Amtsantritts im Rahmen eines Besuchs des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums erklärt, er sehe keinen Handlungsbedarf für eine Veränderung der Sicherheitsarchitektur.
Da stellen wir uns schon die Frage, was im Rahmen des Beschlusses der Innenministerkonferenz konkret geplant ist. Welche konkreten Maßnahmen sollen hier angegangen werden? Welche Handlungsfelder sind betroffen? Und was heißt das insbesondere für die Existenz kleiner Landesämter für Verfassungsschutz und deren Aufgaben, die diese Landesämter bisher wahrnehmen?
Ich lese den Beschluss der Innenministerkonferenz so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher seiner Zentralstellenfunktion nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist, und bitte um eine Stellungnahme der Bundesregierung.