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39. Sitzung
Donnerstag, 14. Juni 201819. Wahlperiode, 39. SitzungDatenschutz-Grundverordnung
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen hier heute einen Meilenstein in der Verbraucherpolitik.

Beifallbei der SPD

Deswegen freue ich mich sehr, dass heute der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, hier dieser Debatte zuhört.

Beifallbei der SPD

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ können Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft gemeinsam kostengünstig und ohne großes Risiko ihr Recht gegenüber Unternehmen geltend machen. Was wir mit der Musterfeststellungsklage schaffen, ist ein wirksames Instrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die es sich unter anderen Umständen eben nicht lohnen würde, gegen Unternehmen zu klagen, oder die sich eine teure Rechtsschutzversicherung nicht leisten können. Aber Recht und Gesetz dürfen in unserem Land nicht vom Geldbeutel abhängig sein.

Beifallbei der SPD

Für alle muss gelten: Wer recht hat, muss auch recht bekommen. Da ist es auch unerheblich, ob die Schadenssumme 20 Euro, 30 Euro oder mehrere 1 000 Euro beträgt. Und deswegen – das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich – ist das hier eben keine Lex VW.

Beifallder Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]

VW war vielleicht der Katalysator für dieses Gesetz und hat dazu geführt, dass auch bei der CDU/CSU die Schwellenangst gegenüber der Musterfeststellungsklage gesunken ist. Aber gerade bei kleinen Schadenssummen ist es doch so, dass die Hürde für die Verbraucherinnen und Verbraucher, individuell zu klagen, sehr hoch ist. Wer klagt denn wegen 30 Euro in einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?

Dieses Problem besteht auch bei den von Ihnen favori­sierten Gruppenverfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Auch das ist sehr teuer. Hier ist in solchen Fällen eine schnelle Klärung möglich, und das ist auch gut so; denn das individuelle Rechtsempfinden wird auch bei diesen Summen verletzt. Außerdem ist es auch so, dass es hier zu einem Schaden für den Rechtsstaat kommt, wenn Fehlverhalten nicht geahndet wird und damit am Ende auch noch Gewinne gemacht werden.

Gerade bei diesen kleinen Summen ist das Verfahren über die Verbände, das wir gewählt haben, ein sehr gutes, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt erst einmal darauf aufmerksam werden, dass Probleme bestehen und dass sie hier die Möglichkeit hätten, ihr Recht einzuklagen. Das fällt vielen eben nicht auf.

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