Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wer recht hat, muss recht bekommen, und das schnell und kostengünstig. Weil dieser Gesetzentwurf – herzlichen Dank an das Bundesjustizministerium und an Frau Ministerin Barley – genau dies vorsieht, ist das heute ein sehr guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland.
Nach jahrelangen Diskussionen – Kollege Steineke, aus rechtshistorischen Gründen möchte ich anfügen: aufgrund der Dauerblockade der Union –
starten wir heute endlich in die Beratung der Einführung einer Musterfeststellungsklage, und das ist gut so; denn Tausende Autokäufer sind in Deutschland von Autokonzernen betrogen worden. Wir als Gesetzgeber stehen hier in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass die Opfer von Abgasmanipulationen ihre Schäden ersetzt bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar vom Verursacher.
Wir können jetzt nicht gesetzlich anordnen, dass Nachrüstungen vorzunehmen sind, und wir können jetzt kein Gesetz verabschieden, das vorsieht, dass die Preise der gekauften Fahrzeuge zwingend zurückzubezahlen sind. Aber wir können dafür sorgen – und das tun wir mit dieser „Einer-für-alle-Klage“ –, dass Autokäufer schnell und ohne Kostenrisiko ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können. Damit gilt eben, dass derjenige, der recht hat, auch recht bekommt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es geht bei diesem Gesetz nicht nur um den Verbraucherschutz – das will ich ausdrücklich sagen –, sondern es geht auch um die Frage, ob unser Rechtsstaat alles dafür tut, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen. Auch deswegen müssen wir den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland, wie wir es hier vorschlagen, ausbauen.
Nach unserem Konzept der „Einer-für-alle-Klage“ kann sich ein Verbraucher ganz einfach und vor allem kostenlos ins Register eintragen lassen und so über eine Musterklage klären lassen, ob die Voraussetzungen für seinen Anspruch gegeben sind. Das ist der große Vorteil der Musterfeststellungsklage. Ohne Kostenrisiko kann etwa ein getäuschter Autokäufer kostenlos über einen Musterprozess klären lassen, ob die Voraussetzungen für seinen Schadensersatzanspruch gegeben sind, ob also die Abgaswerte seines Autos manipuliert wurden. Wenn das feststeht, dann kann er selber klagen – wobei ich davon ausgehe, dass es gar nicht immer zum Klageverfahren kommen muss, weil ein ökonomisch vernünftiges Unternehmen, das den Musterprozess verloren hat, von sich aus akzeptable Vergleiche schließen wird.