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39. Sitzung
Donnerstag, 14. Juni 201819. Wahlperiode, 39. SitzungDatenschutz-Grundverordnung
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Nein, wir hatten eben eine sehr emotionale Rede der Kollegin Künast. Ich möchte mich jetzt emotional für die Musterfeststellungklage aussprechen.

Beifallbei der SPD

Was? Das war keine emotionale Rede! Wenn ich emotional bin, bin ich anders!

Es ist doch so: Die Verbände, die wir jetzt im Blick haben, kennen sich in dieser Materie gut aus. Ich halte die Verbraucherzentrale Bundesverband für absolut kompetent, um auch in Fällen, in denen der einzelne Verbraucher die Probleme noch gar nicht sieht, solche Verfahren voranzutreiben, Leute gezielt anzusprechen und dafür zu sorgen, dass wir zu einer schnellen Klärung der rechtlichen Situation kommen. Ja, die individuellen Ansprüche müssen im Anschluss im Zweifelsfall alleine eingeklagt werden. Aber glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Unternehmen, das sich schon ein Urteil in der Sache abgeholt hat, das Risiko eingeht – insbesondere bei einer entsprechenden medialen Begleitung durch die klagenden Verbände –, sich auch noch eine Klatsche in einer ganzen Reihe von Einzelverfahren abzuholen?

Zurufder Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Das halte ich nicht für ein realistisches Szenario.

Beifallbei der SPD

Weil Sie die Aussagen unserer Sachverständigen in der Anhörung so gerne zitiert haben, sage ich: In der Anhörung haben gerade die Sachverständigen, die wir benannt haben, sehr deutlich gesagt, dass sie das für ein taugliches Instrument halten. Natürlich kann man sich immer mehr vorstellen; aber gerade was diesen letzten Punkt, sozusagen die Frage des individuellen Leistungszugangs angeht, waren die Sachverständigen sehr klar: Sie glauben, dass das Thema Schlichtung eine größere Rolle spielt und die meisten Unternehmen dieses Risiko, vor Gericht zu unterliegen, nicht eingehen werden. Ich teile diese Einschätzung.

Beifallbei der SPD

Zum Thema Eilbedürftigkeit – damit komme ich dann auch zum Schluss –: Natürlich ist das keine Lex VW; das habe ich vorhin schon gesagt. Das ist aber das prominenteste Beispiel, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher massenhaft geschädigt werden. Es wäre doch ehrlich gesagt einfach fahrlässig – das genau würden Sie uns vorwerfen –, wenn wir hier nicht handeln und auf Eile drängen würden.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die Musterfeststellungsklage seit Jahren. Wir freuen uns, dass wir hier und heute in die Umsetzung einsteigen. Wir glauben, dass wir damit einen Meilenstein in der Verbraucherpolitik erreicht haben.

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beifallbei der CDU/CSU

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